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Kultur Umstrittener Altar bleibt in Naumburger Dom - aber Umzug

Nach heftigen Debatten um den Cranach-Triegel-Altar: Die UNESCO entscheidet, der Altar darf bleiben – aber er muss umziehen. Was steckt hinter dem Streit um Sichtachsen und Welterbe?

Von dpa 09.07.2025, 16:38
Der Cranach-Triegel-Altar darf im Dom bleiben, muss aber versetzt werden. (Archivbild)
Der Cranach-Triegel-Altar darf im Dom bleiben, muss aber versetzt werden. (Archivbild) Heiko Rebsch/dpa

Naumburg - Der umstrittene Cranach-Triegel-Altar darf dauerhaft im Naumburger Dom bleiben, muss jedoch seinen bisherigen Standort im Westchor räumen. Das geht aus einer Entscheidung der UNESCO-Experten hervor, die dem Land Sachsen-Anhalt und dem Auswärtigen Amt nun übermittelt wurde. Künftig soll der Altar im Nordquerhaus aufgestellt werden, wie die Staatskanzlei am Mittwoch in Magdeburg mitteilte.

Die UNESCO hatte den Dom im März 2025 durch internationale Fachleute begutachten lassen, nachdem über Jahre eine teils heftig geführte Debatte über die Wirkung des Altars auf das Welterbe-Interieur entbrannt war. Insbesondere wurde kritisiert, dass der Altar die Sicht auf die berühmten hochmittelalterlichen Stifterfiguren wie die Uta von Naumburg störe.

„Integrität der Welterbestätte gewahrt“

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) begrüßte die Entscheidung: „Mit langem Atem haben wir eine Präsentation des Cranach-Triegel-Altars im Naumburger Dom ermöglicht und zugleich die Integrität der Welterbestätte gewahrt.“ Laut Kulturminister Rainer Robra (CDU) ist es „ein gutes Ergebnis für unsere Welterbestätten und die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt“.

Der Leipziger Künstler Michael Triegel hatte den aus der Werkstatt Lucas Cranachs stammenden und teils zerstörten Altaraufsatz im Jahr 2020 um ein neues Mittelteil ergänzt. Seit Juli 2022 war das Werk im Westchor des Doms zu sehen - sehr zum Unmut einiger Denkmalexperten. In der Folge wurde sogar über eine Aberkennung des Welterbetitels diskutiert.

Ein Jahr für den Umzug

Die Vereinigten Domstifter, die evangelische Domgemeinde und das Landesamt für Denkmalpflege akzeptieren die Entscheidung der UNESCO. Die Umsetzung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.