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U-Bahn-Treter in Berlin U-Bahn-Treter in Berlin: Ein Beteiligter der brutalen Fußtritt-Attacke identifiziert

11.12.2016, 23:00

Berlin - Diese feige Tat ist seit Tagen Gesprächsthema überall in Deutschland: Eine Videosequenz aus einer Berliner U-Bahn-Station zeigt, wie ein Mann einer jungen Frau von hinten in den Rücken tritt. Die 26-Jährige stürzt daraufhin die Stufen herunter, prallt am Treppenende mit dem Gesicht auf den Boden und bricht sich den Arm.

Der Täter, der mit mehreren anderen jungen Männern unterwegs ist, zieht lässig an seiner Zigarette und verschwindet. Trotz der veröffentlichten Bilder, die millionenfach abgerufen wurden, konnte die Polizei noch keinen Erfolg bei der Suche nach dem Mann vermelden.

Einer der Beteiligten der brutalen Fußtritt-Attacke in Berlin-Neukölln ist nun identifiziert. Der Mann werde vernommen, berichteten mehrere Zeitungen am Montag online. Die Staatsanwaltschaft war zunächst nicht zu erreichen.

Ein prominenter Geschäftsmann,  der aber anonym bleiben möchte, soll sich in dem Fall bei der B.Z. gemeldet haben und insgesamt 10.000 Euro für Hinweise in Aussicht gestellt haben.

Und auch Michael Kuhr, ein Berliner Sicherheitsunternehmer und Ex-Bodyguard von Lady Gaga und Angelina Jolie, hat 2.000 Euro Kopfgeld auf den U-Bahn-Treter ausgesetzt, berichtet die B.Z. am Sonntag.

Für seine Wortwahl wurde Kuhr in sozialen Netzwerken aber auch kritisiert. Er benutzte das Wort „Kopfgeld“.  Dazu äußerte er sich am Montag im SAT1-Frühstücksfernsehen und schrieb dazu auf Facebook.  „Der schnellste Weg, eine Botschaft loszuwerden, ist nun Mal die Öffentlichkeit. Und das Wort Kopfgeld habe ich bewusst geschrieben, weil ich dieses Beamten-Deutsche-Wort BELOHNUNG nicht mag. Habe wahrscheinlich früher zu viele John Wayne und Clint Eastwood Filme geschaut“, so Kuhr.

Während der Treter noch frei herumläuft, soll die Behörde laut B.Z. wegen der Veröffentlichung des Videos inzwischen Strafanzeige gegen unbekannt gestellt haben.

Es sei nicht auszuschließen, dass das Bildmaterial aus den Reihen der Polizei weitergegeben wurde, wird eine Polizeisprecherin zitiert. Das Landeskriminalamt würde wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz ermitteln. (mz)