Opfer die Treppe heruntergestoßen U-Bahn Berlin: Unbekannter stößt Opfer die Treppe herunter

Berlin - Kurz nach dem Prozess um den Berliner U-Bahn-Treter sorgt ein neuer und ähnlicher Fall für Empörung. Ein 38-jähriger Mann wurde im U-Bahnhof Alexanderplatz brutal eine Treppe hinuntergestoßen. Der Angriff ereignete sich bereits in der Nacht zum 11. Juni. Die Polizei veröffentlichte am Dienstag Fahndungsfotos von der Tat und dem mutmaßlichen Täter.
Das Opfer wurde auf der Treppe von hinten gegen den Kopf geschlagen. „Durch die Wucht des Schlages stürzte der Angegriffene die gesamten Stufen der Zugangstreppe hinunter und stieß mehrfach mit dem Kopf gegen das Eisengeländer. Hierbei erlitt er eine schwere Kopfverletzung und zahlreiche Prellungen am ganzen Körper“, beschrieb die Polizei das Geschehen. Der Verletzte kam in ein Krankenhaus.
Auf Bildern sieht man, wie das Opfer die Treppe hinunterstürzt, über mehrere Stufen rollt und unten liegen bleibt. Der Täter steht weiter oben und sieht zu. Die Filmsequenz aus der Überwachungskamera, die die gesamte Tat zeigt, wurde von der Polizei nicht veröffentlicht. Der Fall sei im Ablauf und den Folgen durchaus mit dem bekannten Angriff des U-Bahn-Treters im Oktober 2016 vergleichbar, hieß es.
Der Täter ist etwa 30 bis 40 Jahre alt, hatte kurze dunkle Haare und eine auffällig kräftige Statur. Er trug eine dunkle „Bulls“-Jacke mit rot-weißem Schriftzug vorn und hinten sowie grau-weiße Turnschuhe mit bläulich-grüner Oberseite im vorderen Bereich. Über sein Motiv ist nichts bekannt. „Es deutet aber nichts darauf hin, dass die sich kannten“, sagte eine Polizeisprecherin.
Im Oktober 2016 war eine Studentin im U-Bahnhof Hermannstraße von einem Mann die Treppe hinuntergetreten worden. Die junge Frau erlitt einen Armbruch und eine Platzwunde am Kopf. Im Prozess hatte sie ausgesagt, sie habe monatelang unter der Tat gelitten. Der Angreifer wurde durch Aufnahmen einer Überwachungskamera ermittelt. Am vergangenen Donnerstag verurteilte das Landgericht ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis. (dpa)