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Verkehrsunfälle Tödlicher Unfall beim Rückwärtsfahren: Geldstrafe verhängt

Der Fahrer eines Kleintransporters will von einer Mittelinsel auf die Straße und legt den Rückwärtsgang ein. Beim Rangieren aber übersieht er einen 74 Jahre alten Fußgänger hinter seinem Wagen.

Von dpa 24.11.2025, 13:50
Nach dem Unfalltod eines Fußgängers in Berlin-Oberschöneweide erging gegen einen Transporter-Fahrer eine Geldstrafe von 2.000 Euro. (Symbolbild)
Nach dem Unfalltod eines Fußgängers in Berlin-Oberschöneweide erging gegen einen Transporter-Fahrer eine Geldstrafe von 2.000 Euro. (Symbolbild) Monika Skolimowska/dpa

Berlin - Ein Transporter-Fahrer, der beim Rückwärtsfahren einen 74 Jahre alten Fußgänger übersehen und überfahren hat, ist zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann der fahrlässigen Tötung schuldig. Der Unfall in Berlin-Oberschöneweide sei vermeidbar gewesen. Der 25-Jährige am Steuer eines Kleintransporters habe hinten nichts gesehen und hätte sich einweisen lassen müssen, so das Gericht. 

Der 25-Jährige hatte am Vormittag des 31. August 2024 auf einer Mittelinsel gehalten, um einen Dönerimbiss zu beliefern. Beim Zurücksetzen des Kastenwagens erfasste er einen Fußgänger. Der 74-Jährige starb wenig später in einem Krankenhaus.

Zeugin: „Eine Sekundensache“

Der Angeklagte sagte, er habe sich vor dem Einsteigen vergewissert - „da war kein Fußgänger, ich rollte ganz langsam“. Als er gemerkt habe, dass etwas passiert sei, habe er sofort angehalten und sei ausgestiegen. Der Transporter sei nicht mit einer Rückfahrkamera ausgestattet gewesen. Wie üblich sei er allein unterwegs gewesen. Er bedauere den Unfall zutiefst.

Eine Zeugin schilderte, der Passant sei bei dem Geschehen in der Griechischen Allee plötzlich aufgetaucht. „Der Transporter fuhr langsam rückwärts, auf einmal stand der Mann da, es war eine Sekundensache“, sagte die 42-Jährige.

Der 25-Jährige habe den Unfall durch Unachtsamkeit verursacht, so das Gericht. Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro erging gegen den Fahrer. Die Staatsanwältin hatte 90 Tagessätze gefordert. Der Verteidiger plädierte ebenfalls auf eine Geldstrafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Es sei zu bedenken, dass der Fußgänger das große Fahrzeug hätte sehen und hören können, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.