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Lange Haftstrafe Tod in der „Liebeszelle“ - Würgeattacke ging Streit voraus

Ein Besuch des Ehemanns in der JVA-„Liebeszelle“ endet für eine 35-Jährige tödlich. Was geschah in dem Besuchsraum? Ein Gericht hat nun ein Urteil gefällt und widerspricht der Erzählung des Ehemanns.

Von Wilhelm Pischke und Dörthe Hein, dpa Aktualisiert: 17.02.2026, 16:26
Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht in Stendal wegen der Tötung seiner Ehefrau verurteilt worden.
Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht in Stendal wegen der Tötung seiner Ehefrau verurteilt worden. Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Stendal/Burg - Im Prozess gegen einen Häftling, der in der sogenannten Liebeszelle der JVA Burg seine Ehefrau getötet hat, hat das Landgericht Stendal eine langjährige Haftstrafe ausgesprochen. Die Kammer verurteilte den 38-jährigen Deutschen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zehn Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Frau bei einem Streit tötete, während diese ihn im Gefängnis besucht hatte.

Die Tat ereignete sich Anfang April 2025 in der Justizvollzugsanstalt Burg, dem größten und modernsten Gefängnis in Sachsen-Anhalt. In der „Liebeszelle“, ausgestattet mit Sofa, Kochnische und Dusche, können Häftlinge für mehrere Stunden unbeaufsichtigt Zeit mit ihrer Partnerin oder mit Familienangehörigen verbringen. Die 35-jährige Frau war in einer solchen Liebeszelle tot aufgefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass sie durch „Gewalt gegen den Hals“ ums Leben kam.

38-Jähriger sprach von Sex-Unfall

Der Häftling hatte nach Angaben des Anwalts der Familie erklärt, bei dem Besuch unter Drogen gestanden zu haben. Es sei demnach ein Unfall beim Sex gewesen. Er habe die Frau beim Akt zur Luststeigerung gewürgt und durch die Einnahme von „chemischen Cannabinoiden“ die Kontrolle verloren. Die Ausführungen des Mannes fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Eine Justizvollzugsbeamtin hatte zu Prozessbeginn ebenfalls geschildert, dass während der Besuchszeit über die in der Langzeitbesuchszelle installierte Rufanlage ein Anruf im Dienstzimmer eingegangen sei und ausschließlich „Sexgestöhne“ einer Frau zu hören gewesen sei. Auf ihre Nachfrage hin habe niemand in der Zelle etwas gesagt, so die Zeugin. 

Wiederbelebung der Frau gelingt nicht

Später - am Ende der Besuchszeit - habe eine Kollegin die tote Frau in dem Raum gefunden und um Hilfe gerufen, sagte die Zeugin. Bis zum Eintreffen des medizinischen Personals waren demnach Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen worden. Vor dem Besuch habe die Ehefrau des Häftlings normal auf sie gewirkt, betonte die Justizvollzugsbeamtin. „Sie hat sich definitiv auf den Besuch gefreut.“

Fragen bleiben offen

Wie die Tat letztlich ablief, blieb auch für Prozessbeteiligte nicht zweifelsfrei geklärt. „Wir wissen es nicht“, sagte der Anwalt der Nebenklage. Im Besuchsraum gibt es keine Überwachungskameras. 

Das Gericht glaubte jedoch nicht an einen Sex-Unfall. Der 38-Jährige habe zwar die Drogen eingenommen, habe dadurch aber nicht seine „Steuerungsfähigkeit“ verloren, sagte der Vorsitzende Richter. 

Für viel wahrscheinlicher hält das Gericht einen Streit mit seiner Ehefrau, den auch Zeugen belegten. Dabei sei es um den tatsächlichen Zeitpunkt der Entlassung des Mannes gegangen, über den der Häftling seine Frau immer wieder belogen hatte. Im Zuge des Streits soll es zu der tödlichen Würgeattacke gekommen sein. Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beziehung soll weitestgehend harmonisch gewesen

Die Familie hatte während des Prozesses die Beziehung lobend hervorgehoben. Sie sei meist harmonisch verlaufen, erklärte der Anwalt der Familie. Die beiden hätten 2021 in der JVA in Burg geheiratet, damit sie als Ehefrau umfassendere Besuchsrechte bekam. Der Anwalt schob jedoch nach, dass Familienmitglieder ihn auch als manipulativ bezeichneten. „Er war keineswegs dumm.“

Der Anwalt der Familie hatte auf Anfrage erklärt, dass der Häftling ursprünglich wegen Betruges verurteilt worden sei. Weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen habe, soll er in die JVA nach Burg verbracht worden sein. Letztlich habe er noch weitere sechs Monate in dem Gefängnis verbringen müssen. 

Besuchskonzept überarbeitet

Nach dem Vorfall Anfang April hatte die Anstaltsleitung der JVA Burg zunächst alle geplanten Langzeitbesuche ausgesetzt. Rund ein halbes Jahr später, im Oktober wurden sie wieder in den regulär dafür vorgesehenen Räumen möglich, so das Justizministerium in Magdeburg. Inzwischen sei das anstaltsinterne Konzept zur Gewährung von Langzeitbesuchen überarbeitet worden. 

Was genau sich geändert hat für die Inhaftierten, die Besucherinnen und Besucher, blieb offen. Aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung könnten keine vertiefenden Angaben zu den anstaltsinternen Inhalten und Abläufen gemacht werden, so das Ministerium.