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Streit um Markenrechte Streit um Markenrechte: Wer darf mit dem DDR-Ampelmännchen Geld verdienen?

31.05.2005, 07:00
Noch im alten DDR-Design, mit Hut und laufend, zeigt dieses grüne Ampelmännchen an einer Berliner Kreuzung «Freie Straßenüberquerung für Fußgänger» an. (Foto: dpa)
Noch im alten DDR-Design, mit Hut und laufend, zeigt dieses grüne Ampelmännchen an einer Berliner Kreuzung «Freie Straßenüberquerung für Fußgänger» an. (Foto: dpa) dpa-Zentralbild

Leipzig/dpa. - «Wir bauen den Ampelmann professionell auf», sagt der BerlinerDesigner Markus Heckhausen. Seinem Kontrahenten in Wildenfels bei Zwickau wirft er vor, davon zu profitieren. Als Geschäftsführer der Zwickauer Verkehrstechnik Roßberg GmbH sei der Ingenieur Joachim Roßberg in einem völlig anderem Metier tätig. Markenrechte beim Patentamt haben sowohl der 44-jährige Wessi als auch der 54-jährige Ossi. Der eine viele, der andere wenige.

Bislang war das kein Problem. «Wir haben anfangs sogar einegewisse Zusammenarbeit versucht», sagt Roßberg. «Doch dann hat er versucht, die Marke allein zu bekommen.» Heckhausen beschreibt seine Klage als rein unternehmerischen Akt: Das Gesetz sehe eine Löschung von Markenrechten vor, wenn diese fünf Jahre lang nicht genutzt worden sind. Dies sei im vorliegenden Fall so, sagt der Designer. «Die Löschung hätte jeder beantragen können. Wir haben aufgepasst dass wir das machen, um unser Unternehmen zu sichern», sagt Heckhausen.

Roßberg wehrt sich gegen die Löschung und führt an, er nutze seine Markenrechte kontinuierlich. Im Internet vertreibt er neben den originalen Ampelscheiben unter anderem Kaffeebecher und T-Shirts. Der Sachse bezeichnet sein Unternehmen als «Wiege des Ampelmanns»: Zu DDR-Zeiten war er alleiniger Hersteller der Ampeln. Zwischenzeitlich hat er auch eine Ampelfrau entwickelt.

Der Gegner hat seine Zuneigung zu der Symbolfigur Mitte der 1990er Jahre entdeckt und sich für deren Erhalt eingesetzt, als sie nach der Wende dem schlankeren West-Symbol Platz machen sollte. Mit einer Lampe aus dem Originalglas begann seine Vermarktung des Ampelmanns.Inzwischen reicht die Produktpalette vom Schlüsselanhänger über denKeksausstecher bis hin zu Badetuch und Flip Flops. Aus dem Ein-Mann-Betrieb ist die Ampelmann GmbH geworden mit drei Geschäften in Berlinund 30 Angestellten.

Durch das Geschäft mit dem Ampelmann hat sich zwischen demgebürtigen Tübinger und dem Erfinder der Kultfigur, Karl Peglau, eineengere Beziehung entwickelt. Auf den Internetseiten des Designersbeschreibt der Diplom-Psychologe und Ingenieur dieEntstehungsgeschichte seiner Figur, die im Oktober 1961 ihreGeburtsstunde hatte. «Wenn es sein Gesundheitszustand zulässt, wirdPeglau mit zum Prozess kommen», kündigt Heckhausen an.

Mit ihm habe er bereits 1996 einen Vertrag über die Nutzungsrechtefür das Männchens abgeschlossen. Seitdem sei dessen Vermarktungkontinuierlich gewachsen. «Die Figur ist einfach klasse und wirwollen hochwertige Lifestyle-Produkte vertreiben», sagt Heckhausen.Dabei ist ihm ein Markenrecht des Gegners ein besonderer Dorn imAuge: das für Schnaps. Das passe nicht und sei ein Billigprodukt.

Argumente, die die Streithähne nun vor Gericht austauschen können.Der Vorsitzende Richter der 5. Zivilkammer des Landgerichts, GerulfMende, hat das persönliche Erscheinen der Konkurrenten angeordnet.Mit einer Entscheidung am selben Tag rechnet er nicht.