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Datenschutzbericht Statistik: Zahl der Beschwerden weiter auf hohem Niveau

Die Zahl der Beschwerden an die Berliner Behörde für Datenschutz ist zurückgegangen, aber bleibt auf hohem Niveau. Datenmissbrauch gibt es selbst bei der Polizei.

Von dpa Aktualisiert: 22.05.2023, 13:03
Eine Frau hält ein Smartphone in der Hand, auf dessen Display eine Betrugs-SMS zu lesen ist.
Eine Frau hält ein Smartphone in der Hand, auf dessen Display eine Betrugs-SMS zu lesen ist. Wolf von Dewitz/dpa/Symbolbild

Berlin - Bei Berlins Datenschützern gingen im vergangenen Jahr deutlich weniger Hinweise auf mögliche Verstöße ein als ein Jahr zuvor. Es gab 4445 Eingaben von betroffenen Menschen, wie die zuständige Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit am Montag mitteilte. Die Zahl sei weiter auf hohem Niveau, aber geringer als 2021, als es im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 5671 Beschwerden gegeben habe.

Auch die Zahl der gemeldeten Datenpannen zum Beispiel als Folge von Schadsoftware-Angriffen ist laut dem am Montag vorgestellten aktuellen Datenschutzbericht leicht auf 1068 zurückgegangen. Die Behörde, an deren Spitze seit Mitte November 2022 Meike Kamp als Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit steht, hat im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 716.575 Euro erlassen. Sie sprach 269 Verwarnungen gegenüber privaten und öffentlichen Stellen aus.

Nach Angaben der Datenschützer gibt es regelmäßig Fälle, in denen Polizisten die Möglichkeit zum Zugriff auf Polizeidatenbanken missbrauchen, um Daten von Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn abzufragen. So habe die Behörde im Berichtszeitraum 18 Verfahren gegen Polizeibeamte eingeleitet und 16 Bußgeldbescheide erlassen. Private Abfragen in dienstlichen Datenbanken seien auch in Jobcentern, Landes- und Bezirksämtern festgestellt worden - hier gab es vier Bußgeldbescheide.

Auch 2022 hat es der Behörde zufolge weitere Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie gegeben. Die zuvor festgestellten Mängel bei der Terminbuchung für die Berliner Impfzentren seien nicht abgestellt worden. Die Gesundheitsverwaltung habe sich weiter geweigert, den Dienstleister datenschutzkonform einzubinden und Kopien der Impfunterlagen ohne Rechtsgrundlage in den Nutzerkonten speichern lassen.

Nach der Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl im September 2021 haben sich die Datenschützer auch mit dem Thema Wahlwerbung beschäftigt. So gab es eine Beschwerde über eine persönlich adressierte Wahlwerbung des Landesverbands einer Partei im Briefkasten eines Berliners. Die Behörde stellte in dem Zusammenhang mehrere Verstöße fest und verhängte eine Verwarnung. Dagegen erhob die Partei allerdings Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Zahlreiche Beschwerden seien außerdem zu personalisierten Schreiben eingegangen, in denen Berlinerinnen und Berliner im Bundestagswahlkampf aufgerufen wurden, einen bestimmten Kandidaten zu wählen. Die Briefe erweckten den Eindruck, sie seien direkt von den sogenannten Testimonials verschickt worden. Aus Sicht der Behörde gab es in diesem Zusammenhang mehrere Datenschutzverstöße, unter anderem weil die Empfänger über den wahren Absender und die Herkunft der Daten im Unklaren gelassen worden seien. Das Verhängen eines Bußgelds gegen den verantwortlichen Bezirksverband der Partei werde noch geprüft.