«spickmich.de» «spickmich.de»: Lehrerin klagt gegen schlechte Noten im Internet

Düsseldorf/dpa. - Siesieht durch die Bewertung im Internet ihre Persönlichkeitsrechteverletzt. Mit der Gesamtnote 4,2 kommt die Pädagogin bei ihrenSchülern nicht besonders gut weg.
Vor dem Duisburger Landgericht war sie mit ihrem Verlangen, dieüber sie gespeicherten Daten zu löschen, allerdings gescheitert. DasLandgericht hatte das Recht auf Meinungsfreiheit vorrangig gesehen.Die Lehrerin müsse sich die Bewertung ihrer beruflichen Leistunggefallen lassen.
In einem ganz ähnlichen Fall hatte bereits der Bundesgerichtshoffür «spickmich.de» und die Schüler, aber gegen eine Lehrerin ausMoers entschieden. Der Fall liegt inzwischen beimBundesverfassungsgericht.
Auf «spickmich.de» können registrierte Schüler ihre Lehrerbewerten - etwa, ob sie «fachlich kompetent», «gut vorbereitet»,«menschlich», «motiviert» oder gar «cool und witzig» sind. DieBewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeitbetreffen, hatten die Bundesrichter geurteilt. Auch anonymeBewertungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt (AZ: VI ZR 196/08- Urteil vom 23. Juni 2009).