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Lernschwäche SPD und Grüne wollen Nachteilsausgleich bei Rechenschwäche

Wer an Dyskalkulie leidet, hat Schwierigkeiten beim Umfang mit Zahlen und Mengen. Im Schnitt sind zwei Schüler pro Klasse betroffen. Die SPD will die Chancengleichheit verbessern.

Von dpa 29.08.2025, 14:30
SPD und Grüne im Sächsischen Landtag verlangen mehr Förderung für Schüler mit Rechenschwäche (Symbolbild).
SPD und Grüne im Sächsischen Landtag verlangen mehr Förderung für Schüler mit Rechenschwäche (Symbolbild). picture alliance / dpa

Dresden - Schüler mit Dyskalkulie, also einer Rechenschwäche, brauchen nach Ansicht der SPD und der Grünen eine bessere Unterstützung. Nach einer Anhörung im Landtag forderte SPD-Bildungsexperte Gerald Eisenblätter, Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche anzuerkennen und Betroffene nicht zu benachteiligen. Während das bei Lese-Rechtschreib-Schwäche bereits erfolgt sei, bleibe Schülern mit einer solchen Beeinträchtigung der Status bislang verwehrt. Man brauche eine frühzeitige Diagnostik, einen Anspruch auf Nachteilsausgleich und individuelle Fördermaßnahmen.

Frühe Förderung ist das A und O bei Dyskalkulie 


„Probleme beim Rechnen und im mathematischen Verständnis wachsen sich nicht aus, sondern werden mit der Zeit immer größer. Betroffene Kinder und Jugendliche haben ein ungleich höheres Risiko, vorzeitig oder mit schlechten Ergebnissen die Schule zu verlassen - mit gravierenden Auswirkungen auf ihr späteres Leben“, betonte Eisenblätter. Deshalb sei eine frühe und individuelle Förderung mit ausreichend Zeit das A und O. Hier gelte es im Sinne einer echten Chancengleichheit nachzusteuern. 

Auch Grüne halten Nachteilsausgleich für notwendig

„Dyskalkulie wird an unseren Schulen noch immer viel zu oft übersehen. Das hat schwerwiegende Folgen für die Betroffenen“, erklärte Christin Melcher (Grüne). Wenn die Rechenschwierigkeit nicht früh genug erkannt werde, stünden der Bildungserfolg und das Selbstvertrauen auf dem Spiel. „Menschen mit Teilleistungsschwächen müssen im Sinne der Chancengleichheit besser unterstützt werden (...) Es ist weder wissenschaftlich noch therapeutisch begründbar, Dyskalkulie und Legasthenie beim Nachteilsausgleich unterschiedlich zu behandeln.“

Dyskalkulie wird von der Weltgesundheitsorganisation als schulische Entwicklungsstörung anerkannt. Laut Eisenblätter bedeutet das im Schnitt für etwa zwei Kinder pro Klasse, dass sie ihren Schulalltag ohne Nachteilsausgleich und individuelle Förderung bewältigen müssen. In anderen Bundesländern gibt es dafür bereits Regelungen. Ein Nachteilsausgleich kann zum Beispiel darin bestehen, Betroffenen bei Arbeiten oder Prüfungen mehr Zeit zu geben oder den Einsatz von Hilfsmitteln zu erlauben.