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Rettungsdienstgesetz So soll der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt besser werden

In Notfällen kann es auf jede Sekunde ankommen. Die Innenministerin will den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt stärken - mit Gemeindenotfallsanitätern, Telenotärzten und Ehrenamtlichen.

Von dpa Aktualisiert: 21.10.2025, 15:37
Im Bundesland soll es mehr Gemeindenotfallsanitäter geben. (Symbolbild)
Im Bundesland soll es mehr Gemeindenotfallsanitäter geben. (Symbolbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Magdeburg - Bessere Versorgung im ländlichen Raum, mehr Qualität: In Sachsen-Anhalt soll der Rettungsdienst verbessert werden. Das Kabinett in Magdeburg beriet den Entwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Geplant sind unter anderem mehr Gemeindenotfallsanitäter und der dauerhafte Telenotarzt-Einsatz im ganzen Bundesland vor. Außerdem sollen fachkundige Ehrenamtliche bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Nothilfe leisten können. 

„Wir machen die Notfallversorgung im Land zukunftsfest. Das kommt allen Bürgerinnen und Bürgern in einem Notfall zugute“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). 

Nicht angetastet würden dabei die Hilfsfristen: Auch weiterhin sollten Rettungswagen innerhalb von 12 und Notärzte innerhalb von 20 Minuten den Einsatzort in 95 Prozent der Fälle erreichen. 

Mehr Gemeindenotfallsanitäter und Telenotärzte geplant

Stattdessen gehe es darum, personelle Ressourcen besser nutzbar zu machen, sagte Zieschang. Bereits seit 2023 gebe es Gemeindenotfallsanitäter im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis. Künftig sollen sie landesweit immer dann bei Notfällen eingesetzt werden, bei denen der Patient nicht zwingend ins Krankenhaus muss. „Dadurch werden die Rettungswagen von unnötigen Einsätzen entlastet“, erklärte die Ministerin. 

Das wirke sich auch positiv auf die Hilfsfristen aus. In Gräfenhainichen (Wittenberg) habe diese sich innerhalb von zwei Jahren seit 2023 um vier Prozent verringert. „Daran sehen wir, dass der Gemeindenotfallsanitäter wirklich den Rettungsdienst im ländlichen Raum stärkt.“

Auch Telenotärzte - bisher im Landkreis Mansfeld-Südharz, im Saalekreis und in Halle im Einsatz - sollen im gesamten Bundesland etabliert werden. Sie unterstützen von der Leitstelle aus Sanitäter, ohne selbst vor Ort zu sein. In den ersten zwölf Monaten seit der Einführung im Oktober 2024 wurden Telenotärzte in mehr als 620 Fällen genutzt. Wie der Saalekreis mitteilte, wurden die Telenotärzte am häufigsten hinzugezogen, um Untersuchungsbefunde zu bewerten, Notfallsanitäter bei Medikamenten zu unterstützen oder zu entscheiden, wie die Weiterbehandlung eines Patienten erfolgen konnte.  

Begleitend wird das Projekt nach Angaben des Saalekreises wissenschaftlich untersucht. Demnach ist die Zufriedenheit der Notfallsanitäter mit der Unterstützung durch die Telenotärzte dabei sehr hoch: 93,4 Prozent bewerten die gemeinsamen Einsätze als hilfreich oder sehr hilfreich. „Es zeigt sich: Die Notärzte können sich dadurch auf die Notfälle konzentrieren, bei denen sie tatsächlich physisch vor Ort sein müssen“, sagte Ministerin Zieschang. 

Einheitliche Qualitätsstandards

Mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes möchte das Innenministerium zudem einheitliche Qualitätsstandards für Mitarbeiter in den Rettungsdienstleitstellen entwickeln und es soll eine Fortbildungspflicht für nicht ärztliches Personal im Rettungsdienst und in den Leitstellen geben. 

Auch fachkundige Ehrenamtliche sollen zukünftig bei Notfällen über eine App von der Leitstelle alarmiert werden und am Einsatzort bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes helfen können. 

Bislang nutze man die App Katretter im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, im Saalekreis und in Halle, sagte Zieschang. „Damit ist durchaus eine Entlastung des Rettungsdienstes verbunden.“ Über den Einsatz der Ehrenamtlichen können die Landkreise und kreisfreien Städte frei entscheiden. 

Ärztekammer: Alle Kräfte für Lebensrettung bündeln

Der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Uwe Ebmeyer, beurteilt die Idee, auch Ehrenamtliche einzusetzen, positiv: „Es ist grundsätzlich zu begrüßen, alle Kräfte zu bündeln, wenn es um Lebensrettung und -erhaltung in Notfällen geht.“ Prinzipiell solle jeder in der Lage sein, lebensrettende Maßnahmen durchzuführen - „insbesondere bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Wertvolle Minuten, ja Sekunden, können beim Warten auf den Rettungsdienst über Leben und Tod entscheiden.“ 

Man müsse deshalb die Erste-Hilfe-Kompetenz flächendeckend in der Bevölkerung stärken, nicht nur als Teil der Führerscheinausbildung.

Der Gesetzesentwurf soll im Dezember abschließend im Kabinett beraten und noch 2025 in den Landtag eingebracht werden, wie es hieß.