Silvester Silvester: Tipps zum Kauf und Umgang mit Böllern

Leipzig/Ratingen/dpa. - Beim Kauf von Silvesterböllern sollten Kunden darauf achten, dass sie nur legale Feuerwerkskörper erwerben. Diese sind sicherheitsgeprüft und tragen neben dem CE-Kennzeichen ein Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin.
Verkauf beginnt am Sonnabend
Der Verkauf der typischerweise zum Jahreswechsel abgefeuerten Raketen beginnt am Sonnabend (28. Dezember). Dieses Feuerwerk ist erst für Käufer ab 18 Jahren zugelassen. Ganzjährig erhältlich sind dagegen Tisch- und Kinderfeuerwerke wie Wunderkerzen oder Knallererbsen. Sie dürfen schon an Menschen ab 12 Jahren verkauft werden.
Der Verband der Pyrotechnischen Industrie (VPI) in Ratingen rät, unbedingt die Gebrauchsanweisung auf den Feuerwerkskörpern oder auf ihrer Verpackung zu beachten. Selbst gebaute oder ungeprüfte Böller sollten Verbraucher nie verwenden. Feuerwerksartikel der Klasse II oder Kategorie 2 - zu erkennen an der Kennzeichnung BAM-PII oder BAM-F2 - sind nur für das Zünden im Freien bestimmt. Tischfeuerwerke brauchen eine feuerfeste Unterlage.
Vorsichtsmaßnahmen beim Abbrennen
Beim Abbrennen gelten laut dem VPI folgende Vorsichtsmaßnahmen: Raketen sollten nie aus der Hand, sondern immer nur senkrecht aus standsicheren Flaschen abgefeuert werden, die etwa in einer Getränkekiste stehen. Die Böller dürfen nicht in Richtung von Menschen, Bäumen oder Gebäuden und nicht von einem Balkon aus gezündet werden. Lebensgefährlich wird es auch, wenn die Zündschnüre gekürzt oder Raketen gebündelt werden.
Zündet ein Böller nicht, wird er am besten direkt mit Wasser übergossen, um die eventuell noch brennende Zündschnur im Inneren des Knallkörpers zu löschen. Gezündet werden dürfen Feuerwerksartikel der Klasse II in der Regel nur vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr. Mancherorts gibt es der Verbraucherzentrale zufolge noch engere Begrenzungen.