Serienkiller in den USA Serienkiller in den USA: Malvo muss mit der Todesstrafe rechnen

Washington/dpa. - Das Schicksal des erst 18-jährigen zweiten Heckenschützen von Washington, Lee Boyd Malvo, liegt nun in den Händen der Geschworenen. Sie nehmen an diesem Mittwoch ihre Urteilsberatungen auf, nachdem Anklage und Verteidigung im Prozess in Chesapeake (US-Staat Virginia) am Dienstag ihre Schlussplädoyers gehalten hatten. Wird Malvo schuldig gesprochen, könnte er mit dem Tod bestraft werden, obwohl er zur Tatzeit erst 17 und damit minderjährig war.
Malvo und dem in einem getrennten Verfahren bereits zum Tode verurteilten älteren John Allen Muhammad werden zehn Morde im Oktober vergangenen Jahres im Raum Washington angelastet. In ihrem Schlussplädoyer bekräftigte die Verteidigung ihr Argument, dass Malvo zur Tatzeit unzurechnungsfähig gewesen und daher im juristischen Sinne unschuldig sei. Muhammad habe ihn einer Gehirnwäsche unterzogen und der Teenager habe deshalb nicht mehr zwischen Recht und Unrecht unterscheiden können.
Der Staatsanwaltschaft zufolge handelte Malvo dagegen aus purer Bösartigkeit und aus Habgier. Die Anklage bezog sich dabei auf den Versuch des «Sniper»-Duos, vom Staat eine Million Dollar im Gegenzug zur Einstellung ihrer Attacken aus dem Hinterhalt zu erpressen.
Wie zuvor Muhammad war auch Malvo nur wegen eines der zehn Morde angeklagt, in seinem Fall wegen des tödlichen Anschlages auf eine Beamtin der Bundeskriminalpolizei FBI. In ersten Vernehmungen nach seiner Festnahme im vergangenen Jahr hatte Malvo ausgesagt, er habe bei allen Morden selbst den Finger am Abzug gehabt. Diese Angaben wurden dann aber im Prozess von der Verteidigung widerrufen: Nach ihren Angaben habe der Angeklagte damit nur Muhammad schützen wollen, sich aber mittlerweile von ihm distanziert und das Ausmaß der Taten erkannt.
Die Beratungen der Jury finden in zwei Abschnitten statt. Zunächst wird über Schuld oder Unschuld entschieden und danach über das Strafmaß.
