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Senat Senatskanzlei: Innenverwaltung hat die Personalhoheit

Wie geht es mit Sport-Staatssekretärin Nicola Böcker-Giannini weiter? Ihr Anwalt hat der Senatskanzlei geschrieben. Die hat nun geantwortet - und erklärt sich für nicht zuständig.

Von dpa 04.10.2023, 17:53
Nicola Böcker-Giannini, Staatssekretärin für Sport in der Berliner Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport.
Nicola Böcker-Giannini, Staatssekretärin für Sport in der Berliner Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Berlin - Die Berliner Senatskanzlei hat in der Diskussion um Sport-Staatssekretärin Nicola Böcker-Giannini auf die Zuständigkeit der Innenverwaltung hingewiesen. Das teilte Senatssprecherin Christine Richter der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch auf Anfrage mit. Der Anwalt der Staatssekretärin hatte sich im Auftrag seiner Mandantin an die Senatskanzlei gewandt, um zu erreichen, dass das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte zurückgenommen wird, das von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gegen Böcker-Giannini ausgesprochen worden sei. Der Chef der Senatskanzlei, Florian Graf, habe ihm inzwischen geantwortet und ihn an die Senatsinnenverwaltung verwiesen, sagte Richter.

Senatskanzlei beruft sich auf das Ressortprinzip

„Es gilt das Ressortprinzip, und die Personalhoheit liegt bei der Senatorin für alle Dienstkräfte ihres Geschäftsbereichs.“ Der Senat könnte mit der Angelegenheit aber noch zu tun bekommen: „Sollte die Senatorin eine Personalentscheidung planen, müsste sie eine Senatsvorlage einbringen, über die dann der Senat entscheidet“, erklärte Richter. Bisher sei das aber nicht passiert.

Spranger will sich von der für Sport zuständigen Staatssekretärin Nicola Böcker-Giannini (SPD) trennen, wie deren Anwalt und mehrere SPD-Politiker bestätigten, die Innenverwaltung bisher aber nicht. Sie wies gegenüber der Deutschen Presse-Agentur darauf hin, sich nicht zu laufenden Personalangelegenheiten zu äußern.

Aus der SPD war jedoch zu hören, das Verhältnis der Senatorin und ihrer Staatssekretärin sei bereits seit längerem angespannt gewesen. Unstimmigkeiten habe es nicht zuletzt beim Thema Organisation der Fußballeuropameisterschaft 2024 in Berlin gegeben, für die Böcker-Giannini zuständig war. In der SPD gilt Sprangers Entscheidung als Alleingang. Böcker-Giannini fühle sich ungerecht behandelt und beklage die Art des Umgangs der Senatorin mit ihr.

Der frühere Staatssekretär Ralf Kleindiek ist Böcker-Gianninis Anwalt

Rechtlich lässt sich Böcker-Giannini von dem früheren Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung, Ralf Kleindiek, vertreten - der ebenfalls der Innensenatorin unterstellt war. Im Namen seiner Mandantin hatte er mitgeteilt, Spranger habe der Staatssekretärin am vergangenen Freitag angekündigt, sie zu entlassen.

Schriftlich habe sie ihr anschließend das Führen der Dienstgeschäfte verboten. Das sei aber nur aus zwingenden dienstlichen Gründen möglich, für die jegliche Grundlage fehle. Kleindiek sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch, das Antwortschreiben aus der Senatskanzlei sei bei ihm noch nicht angekommen.

Die Staatssekretärin hat lange politische Erfahrung

Böcker-Giannini wurde im Dezember 2021 zur Staatssekretärin für Sport ernannt. Von März 2018 bis September 2021 war sie für die SPD Abgeordnete des Berliner Landesparlaments und zuvor viele Jahre in der SPD Neukölln aktiv. Die studierte Diplom-Sportlehrerin hat an der Universität Köln im Fach Heilpädagogik und Rehabilitationswissenschaften promoviert.

Spranger hatte im Februar bereits Innen-Staatssekretär Torsten Akmann, der gut sechs Jahre in dem Amt gewesen war, überraschend in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Aus Senatskreisen hieß es damals, Akmann habe sich mit Sprangers Politikstil nicht anfreunden können.