Haftantritt trotz Mutterschaft Schwesta Ewa muss in den Knast: Tochter bleibt allein
Düsseldorf - Die Rapperin Schwesta Ewa muss ins Gefängnis. Am 12. Januar wird die Musikerin und Zuhälterin ihre Haftstrafe antreten müssen. Das bedeutet auch, dass sie die Obhut ihres einjährigen Kindes in fremde Hände geben muss, denn die Skandalrapperin hatte zuvor bereits erfolglos versucht, einen Platz im offenen Vollzug zu erhalten.
Die einzige Mutter-Kind-Einrichtung im nordrhein-westfälischen Fröndenberg, die für die Skandalrapperin in Frage kam, lehnte eine Anfrage der Staatsanwaltschaft mit der Begründung ab, dass die 35-Jährige aufgrund ihrer manipulativen und gewaltbereiten Persönlichkeitsstruktur nicht für die Vollzugsanstalt geeignet sei.
Wegen zahlreicher Strafen in Rotlichtmilieu, wie etwa Körperverletzung und Steuerhinterziehung, wurde die 35-jährige 2017 vom Frankfurter Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Davon saß die ehemalige Prostituierte bereits knapp acht Monate in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich wurde ihr auch der Vorwurf des Menschenhandels und der Zwangsprostitution gemacht, von dem sie allerdings freigesprochen wurde.
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