Mit Scheinfirmen Schwarzarbeit in der Baubranche: Urteile gegen Arbeitgeber
Die Lohnzahlungen an ihre Mitarbeiter verschleierten die Arbeitgeber mit Scheinfirmen. Insgesamt entstand ein Schaden von mehr als einer halben Million Euro. Es ging um Dutzende Fälle.
Aschersleben/Halle - Weil sie Beschäftigte in der Baubranche nicht ordnungsgemäß angemeldet hatten, sind zwei Arbeitgeber aus Aschersleben und Magdeburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Wie das Hauptzollamt Magdeburg mitteilte, wurde in einem Verfahren eine 60 Jahre alte Frau aus Aschersleben zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Sie habe verschiedene Scheinfirmen genutzt, um die Lohnzahlungen zu verschleiern. Insgesamt habe sie den Krankenkassen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 350.000 Euro vorenthalten.
In einem anderen Verfahren verurteilte das Landgericht Magdeburg einen 49 Jahre alten Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Auch er habe Scheinfirmen genutzt, um die Schwarzgeldsummen zu verschleiern, teilte das Hauptzollamt mit. Dadurch sei ein Schaden in Höhe von mehr als 200.000 Euro entstanden. Beide Urteile sind den Angaben zufolge rechtskräftig.