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Schüsse im Polizeipräsidium Schüsse im Polizeipräsidium: Polizist in Oberhausen tötet 39-jährigen Mann

05.08.2015, 05:44
Symbolbild
Symbolbild dpa Lizenz

Oberhausen - Als die Warnung ungehört verhallt, greift ein Polizist zur Waffe und drückt ab: In Oberhausen hat ein Beamter am frühen Mittwochmorgen auf dem Polizeipräsidium einen Mann erschossen. Der 39-Jährige sei mit einem Messer bewaffnet gewesen, er habe zunächst einen anderen Mann verletzt und danach die Polizisten bedroht, sagte ein Sprecher der Polizei Essen.

Gegen 3.00 Uhr hatte der 39-Jährige in einem Vorraum des Präsidiums im Streit auf einen anderen Mann eingestochen, wie die Polizei mitteilte. Beamte hätten den Mann daraufhin mehrfach aufgefordert, das Messer niederzulegen. Als er dem nicht nachgekommen sei, habe ein Polizist mehrere Schüsse abgefeuert und den 39-Jährigen erschossen.

Das 21-jährige Opfer der ersten Messerattacke wurde verletzt. Es bestehe aber keine Lebensgefahr, sagte der Sprecher. Er war mit seiner Freundin auf dem Präsidium. Ob das Pärchen den 39-Jährigen kannte und wie es zu dem Streit kam, war zunächst unklar. Auch müsse noch geklärt werden, ob der Polizist vor den tödlichen Schüssen einen Warnschuss abgegeben hat, sagte der Sprecher.

Notwehr und Nothilfe für andere

Polizisten dürfen nach Angaben des Innenministeriums aus zwei Gründen schießen: aus Notwehr oder aus Nothilfe für andere. Nach einem Vorfall prüft standardmäßig die Staatsanwaltschaft, ob der Schusswaffengebrauch rechtmäßig war.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigte nach den bisherigen Stand der Ermittlungen Verständnis für die Reaktion des Beamten: „Den Kollegen wird im Training beigebracht, nach einer erfolglosen Warnung zu schießen“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert der dpa. Einen Warnschuss oder einen Schuss zum Beispiel in die Beine müsse ein Polizist nur abgeben, wenn ihm bei einem Angriff ausreichend Zeit dafür bleibe. Plickert erinnerte trotz des Todesopfers daran, dass auch der Polizist nach dem tödlichen Schuss betreut werden müsse: „Unser Berufsbild ist darauf ausgerichtet, Menschen zu helfen und nicht darauf, sie zu töten.“

Die Schüsse in Oberhausen seien auch ein Zeichen eines gesellschaftlichen Problems, sagte der GdP-Vorsitzende weiter. „Heutzutage scheint jeder mit einem Messer durch die Gegend zu laufen.“ Die Hemmschwelle zur Gewalt sei wesentlich geringer geworden.

Der jüngste Fall weckt Erinnerungen an einen angeschossenen Flüchtling in Bonn: Der 23-Jährige hatte am vergangenen Samstag in einem Flüchtlingsheim mit einem Landsmann gestritten und diesen mit einem Messer verletzt. Wenig später soll der Mann aus dem Fenster des abgesperrten Heims gesprungen und mit zwei Messern auf Polizisten losgegangen sein. Dabei wurde er angeschossen und verletzt.

2014 im Einsatz gegen Menschen 22 Mal geschossen

22 Mal haben Polizisten in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr im Einsatz gegen Menschen von ihrer Waffe Gebrauch gemacht. 12 Mal schossen die Beamten direkt auf Menschen, zwei Personen starben dabei.

Polizisten dürfen nach Angaben des Innenministeriums von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen, wenn sie sich verteidigen müssen, also aus Notwehr handeln, oder aus Nothilfe für andere. In jedem Fall überprüft die Staatsanwaltschaft, ob die Einsatzkräfte in der konkreten Situation überhaupt zur Waffe greifen durften. Im vergangenen Jahr war der Schusswaffengebrauch nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aber in allen 22 Fällen zulässig.

Im vergangenen Jahr wurde im August in Goch am Niederrhein in einem Park ein Mann erschossen, der mit einem Messer auf Beamte losgegangen war. In Heinsberg starb im Juni 2014 ein 75 Jahre alter Mann durch einen Schuss aus einer Polizeiwaffe, nachdem er Polizisten mit einem Messer angegriffen und drei Beamte schwer verletzt hatte.

Laut Ministerium wurden im vergangenen Jahr zudem sieben Menschen durch Polizeikugeln verletzt. Außerdem schossen Polizisten dreimal auf Gegenstände wie Autos und gaben sieben Warnschüsse ab. (dpa)