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Verwaltungsgericht Cottbus Schließung der Haasenburg-Heime wird vor Gericht verhandelt

Von dpa 22.11.2023, 19:36
Blick auf das geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH.
Blick auf das geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH. Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Cottbus - Rund zehn Jahre nach Schließung der Jugendheime der Haasenburg GmbH wird heute am Verwaltungsgericht Cottbus über die Klage des Betreibers gegen den Entzug der Betriebserlaubnis verhandelt. Die 8. Kammer hat dazu eine mündliche Verhandlung anberaumt. Die Klage richtet sich gegen das Brandenburger Jugendministerium, das den Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember 2013 angewiesen hatte. Offen ist nach Gerichtsangaben, ob bereits am Donnerstag ein Urteil verkündet wird.

Nachdem es ab 2005 zu Selbstverletzungen und Suiziden in den Heimen gekommen ist, hatte das Landesjugendamt laut Gerichtsangaben zunächst Auflagen erlassen. Im Sommer 2013 kamen dann Vorwürfe auf, dass Bewohner in den Heimen von Erziehern drangsaliert und gedemütigt würden. Dies führte zum Jahresende 2013 zur Schließung der drei Haasenburg-Heime im Unterspreewald, Müncheberg und am Schwielochsee, in denen Jugendliche aus ganz Deutschland untergebracht waren.

Der Betreiber wehrte sich zunächst im Eilverfahren gegen die Schließung. Diese Klage wurde vom Verwaltungsgericht Cottbus im Januar 2015 abgewiesen. Es stützte sich nach Angaben des Sprechers im Wesentlichen auf den Untersuchungsbericht einer unabhängigen Expertenkommission. Auch eine Beschwerde des Betreibers vor dem Oberverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg. Nun wird im Hauptsacheverfahren über die Schließung verhandelt.