Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein: Gefängnisausbrecher Bogner muss lebenslang hinter Gitter

Lübeck/dpa. - Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Bognerim Oktober 2004 den ihm ähnlich sehenden Engelbert Danielsen ausEutin (Schleswig-Holstein) getötet hat, um dessen Identitätanzunehmen und unerkannt unterzutauchen.
Nach Überzeugung des Gerichts hat Bogner Danielsen gezielt alsOpfer ausgewählt, weil dieser ihm ähnelte und keine Familie hatte.Getarnt als Vermittler einer privaten Arbeitsagentur habe er sich dasVertrauen des erwerbslosen Gärtners erschlichen und ihn unmittelbarnach seiner Flucht aus dem Gefängnis Lübeck-Lauerhof in eine tödlicheFalle gelockt, sagte der Vorsitzende Richter in derUrteilsbegründung. Statt zum versprochenen Vorstellungsgespräch inSindelfingen sei er mit Danielsen in ein Wäldchen bei Lübberstedt inder Lüneburger Heide gefahren und habe ihn getötet. Anschließend habeer alle Papiere seines Opfers vom Personalausweis bis zur Kranken-Versicherungskarte an sich genommen und habe die Leiche vergraben.
Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, muss Bognerwahrscheinlich bis zu seinem Lebensende hinter Gittern bleiben. SeinVerteidiger Achim Lüdeke will es anfechten und kündigte unmittelbarnach dem Urteil einen Antrag auf Revision an. «Die ungeklärteTodesursache rechtfertigt nicht dieses Urteil. Mein Mandant ist guterHoffnung, dass er beim Bundesgerichtshof Erfolg haben wird», sagteer. Staatsanwalt Markus Wendt dagegen sagte: «Wir sind mit dem Urteilhoch zufrieden.» Bogner sei gefährlich. Bei einem erneuten Ausbruchbestehe die Gefahr einer Geiselnahme, sagte Wendt.
Der gebürtige Herforder, der mit Unterbrechungen fast 30 Jahrehinter Gittern verbrachte und acht Mal aus dem Strafvollzug entkommenist. Er war bereits 1995 mit einem ähnlichen Fall - dem Verschwindenseines Freundes Thomas Ranke aus der Nähe von Lüneburg - inVerbindung gebracht worden. Auch damals war er mit Papieren desVermissten aufgetaucht. Er wurde jedoch 2002 aus Mangel an Beweisenvom Mordvorwurf freigesprochen. Bogner nahm das Urteil ohneerkennbare Regung auf. Der Vorsitzende Richter bescheinigte Bognereine «fulminante Verteidigungsrede in eigener Sache». Er sagte: «Eswar fast wie in einem amerikanischen Prozess.» Dennoch sei dasGericht von der Schuld Bogners im Sinne der Anklage überzeugt.
Neben den «erdrückenden Beweisen» und den Aussagen seines Brudershabe sich der Angeklagte vor allem durch seine ständig wechselndenund widersprüchlichen Aussagen selbst belastet, sagte der Richter.Bogner hatte unmittelbar nach seiner Festnahme die Tötung Danielsenszugegeben. Später hatte er ausgesagt, er habe den Mann in einerPanikreaktion getötet, als er ihn sexuell bedrängt habe. Gegen Endedes Prozesses hatte Bogner schließlich auf eine mögliche natürlicheTodesursache seines Opfers verwiesen. Die Gerichtsmediziner hattendie Todesursache Danielsens nicht eindeutig feststellen können.
Bogners Bruder wurde wegen Gefangenenbefreiung und Beihilfe zumMord zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Auch seineVerteidiger, die auf eine Verurteilung lediglich wegenGefangenenbefreiung plädiert hatten, wollen eine Revision erreichen.
Die Richter erkannten bei Bogner nicht auf eine besondere Schwereder Schuld, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. DieVoraussetzung dafür hätten nicht vorgelegen, außerdem sei durch dieSicherungsverwahrung gewährleistet, dass Bogner länger als 15 Jahrein Gewahrsam bleibe, hieß es zur Begründung.