Satanisten-Prozess Satanisten-Prozess: Verteidiger fordern Einweisung in Nervenklinik

Bochum/dpa. - In ihrem so genannten letzten Wort sagte Manuela Ruda nur einenSatz: «Satan soll mir beistehen.» Ihr Ehemann, den der Staatsanwaltals treibende Kraft ansieht, wollte keine Stellungnahme mehr abgeben.«Das ist mir alles zu blöd», sagte er den Richtern.
Werden die Angeklagten auch zu einer Haftstrafe verurteilt, müssensie zuerst im Maßregelvollzug behandelt werden. Gelten sie dort vorAblauf der Haftstrafe als therapiert, verbringen sie die Reststrafein einem Gefängnis. Werden die Angeklagten jedoch nicht als geheilteingeschätzt, müssen sie auch nach Ende der Haftstrafe in derPsychiatrie bleiben.
«Ob Daniel Ruda überhaupt therapierbar ist, ist fraglich», sagteder Staatsanwalt. Bei Manuela Ruda stehen die Chancen einem Gutachtenzufolge wesentlich besser. Die Eheleute hatten im Prozess gestanden,am 6. Juli 2001 einen 33-jährigen Bekannten in ihrer Wittener Wohnungmit 66 Messerstichen, Machetenhieben und Hammerschlägen getötet zuhaben. Den Auftrag dazu wollen sie vom Teufel bekommen haben.
Für die Anklage ist der Satanismus jedoch nur eine Blende, die dieAngeklagten vor ihre defekten Persönlichkeiten schoben. «Sokompensierten sie ihre Mangelhaftigkeit undMinderwertigkeitskomplexe», sagte Justinsky. Rituale wie das Trinkenvon Blut hätten ihnen ein Gefühl von Stärke gegeben. Schuld undMitgefühl seien Manuela und Daniel Ruda bis heute fremd.
Für die Verteidiger war das Paar zur Tatzeit nicht schuldfähig.Beide Angeklagten hätten nicht zwischen Gut und Böse unterscheidenkönnen. Eine Verurteilung wegen Mordes sei daher nicht möglich. DieTeufelsanbeter seien missionarisch verblendet gewesen und müsstendeshalb freigesprochen werden. «Hier waren zwei Bekloppte am Werk»,sagte Anwalt Siegmund Benecken.
Für den Fall, dass die Richter dieser Ansicht nicht folgen, regtendie Verteidiger eine Verurteilung wegen Totschlags an. Sollten sichdie Schwurrichter auch dieser Einschätzung nicht anschließen,beantragten sie die neben der Unterbringung in der Psychiatrie dieVerhängung von höchsten neun Jahren Haftstrafe wegen Mordes.