«Sadisten-Prozess» «Sadisten-Prozess»: Anklage fordert lebenslange Haft für Ehepaar

Limburg/dpa. - Der Limburger «Sadisten-Prozess» um den Tod zweier 16 Jahre alter Mädchen geht in die letzte Runde. Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für das angeklagte Ehepaar gefordert. Der Ablauf der menschenverachtenden Tat spreche für die «Kaltblütigkeit und Professionalität» der Eheleute, sagte Staatsanwältin Ingrid Richter am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem Limburger Landgericht. «Sie waren beide Täter.» Der nur vermindert schuldfähige 42-jährige Angeklagte müsse aber auf Grund seiner schweren Persönlichkeitsstörung in einer Psychiatrie untergebracht werden.
Das Paar aus dem rheinland-pfälzischen Westerwald-Dorf Girkenroth hat die beiden Schülerinnen Jasmin und Yvonne der Anklage zufolge vor mehr als acht Jahren nach einem Disco-Besuch verschleppt, zwei Mal mit Chloroform betäubt und stundenlang sexuell gequält. Die Opfer waren an einer Überdosis des Narkosemittels gestorben. Der 42 Jahre alte Maurer und seine ein Jahr ältere Frau hatten die Tat zwar bereits zu Beginn des Prozesses im August vergangenen Jahres gestanden. Sie hatten aber jede Tötungsabsicht bestritten und den gewaltsamen Tod der Mädchen als Unfall dargestellt.
Bei einem von Anfang an geplanten Doppelmord habe der 42-Jährige die Fäden in der Hand gehalten, sagte die Staatsanwältin. «Er hat seine Lust über das Recht auf Leben gestellt.» Ohne die tatkräftige Unterstützung seiner Frau hätte er die beiden «arglosen Opfer» vor der Discothek aber niemals in sein Auto locken können. «Sie war nicht nur bloßes Werkzeug ihres Mannes, sondern auch teils Herrscher über das Geschehen. Sein Streben nach sexueller Befriedigung war auch ihres.»
Am Abend des 8. Oktober 1994 habe sie ihrem Mann nach einem Streit einen «pervertierten Liebesbeweis» erbringen wollen, sagte die Staatsanwältin. Wer auf die Idee zur Entführung und Ermordung gekommen sei, habe sich nicht klären lassen. Auch wer den Mädchen die grausamen Verletzungen an Brüsten und Genitalien zugefügt habe, sei unklar. «Fest steht aber, dass die Verletzungen exakt dem Muster der an Frau K. verübten Sexualpraktiken entsprachen.»
Die von den Angeklagten vorgetragene «Unfalltheorie», die den Tod der beiden Mädchen allein auf Unkenntnis über die Wirkungsweise von Chloroform zurückführt, hält die Staatsanwältin für «haarsträubend». Es seien keinerlei Spuren einer «ernsthaften Wiederbelebung» der Opfer entdeckt worden, wie sie der Angeklagte vor Gericht behauptet hatte. Die brutalen Verletzungen seien den Mädchen zudem eindeutig vor ihrem Tod zugefügt worden - und nicht danach, um eine angebliche falsche Fährte zu legen. «Es sollte kein Sexualverbrechen vorgetäuscht werden, sondern es war tatsächlich eins.»
Zur Vertuschung der Tat habe das Paar Jasmin und Yvonne «sehr gründlich und professionell» gewaschen, um Spuren zu vernichten. In der folgenden Nacht hätten sie die Leichen in einem Waldstück bei Wetzlar abgelegt. Auf einem Leichnam hatten die Ermittler eine weiße Tennissocke gefunden, in der sich Gen-Spuren von Lutz K. fanden. Bei einem Massengentest im September 2001 war ihm die Polizei auf die Spur gekommen.
Eine Sicherungsverwahrung kommt nach Darstellung der Anklage nur deshalb nicht in Betracht, weil diese Regelung erst seit Anfang 1995 gelte. Jasmin und Yvonne waren aber zwei Monate früher ermordet worden. Wann mit dem Urteilsspruch zu rechnen ist, war zunächst noch unklar.