Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: Wärter überlässt Gefängnisinsassen seinen Schlüsselbund
Koblenz/dpa. - Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dieEntlassung eines Justizvollzugsbeamten bestätigt, der einemGefangenen einen Schlüsselbund für die Haftanstalt überließ. DasVerhalten des Beamten sei als schwere Dienstpflichtverletzung zuwerten, teilte das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichtenUrteil mit. Zudem sei der Mann einer unerlaubten Nebentätigkeitwährend des anschließenden Disziplinarverfahrens nachgegangen, obwohler krankgemeldet gewesen sei. Damit habe er sein Ansehen und das inihn gesetzte Vertrauen endgültig verspielt (Az.: 3 A 10765/07.OVG).
Der Beamte war im August 2004 als Aufsicht in der Küche derrheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalt Rohrbach eingesetzt.Während er Büroarbeit erledigte, überließ er einem Gefangenen seinenSchlüsselbund, damit der Mann Tiefkühlkost in den Keller bringenkonnte. An dem Bund hingen den Angaben zufolge Schlüssel fürsämtliche Büros und Lagerräume, für alle Hafträume und Haupttüren desGebäudes. Der Gefangene sei in den Keller gegangen, habe sich dortmehrere Minuten lang unbeaufsichtigt aufgehalten und habe denSchlüsselbund dann zurückgegeben.