Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes beim Fesselsex

Trier/dapd. - Die Strafkammer folgte am Freitag dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert.
Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, im Januar in Kinderbeuern (Kreis Bernkastel-Wittlich) seine Freundin erwürgt zu haben. Die 27-Jährige hatte sich zuvor bereitwillig ans Bett fesseln lassen, um mit ihrem Freund Sex zu haben.
Seine Tat erklärte der 34-Jährige damit, dass er gewissermaßen in Trance gehandelt habe, weil er zuvor eine Kräutermischung konsumiert und deshalb unter dem Einfluss dieser Droge gestanden habe. Die Staatsanwaltschaft hatte das als Schutzbehauptung zurückgewiesen und dem Angeklagten stattdessen planvolles Handeln vorgeworfen. Dieser Auffassung schloss sich nun auch das Gericht an. Denn in den Tagen nach dem Tod seiner Freundin hatte der Angeklagte mehrfach Geld von deren Konto abgehoben, während die Leiche zu Hause im Schlafzimmer lag.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.