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Urteil Rechtsstreit um Sächsische Schweiz – Nationalpark bleibt

Die Gemeinde Lohmen wollte sich mit einer Klage mehr Planungshoheit erstreiten und die Bastei aus dem Nationalpark herauslösen. Damit hatte sie größtenteils keinen Erfolg.

Von dpa Aktualisiert: 01.09.2025, 14:10
Die Gemeinde Lohmen, auf deren Gebiet sich die beliebte Touristenattraktion Bastei befindet, hatte gegen die Verordnung vom 2003 geklagt. (Archivbild)
Die Gemeinde Lohmen, auf deren Gebiet sich die beliebte Touristenattraktion Bastei befindet, hatte gegen die Verordnung vom 2003 geklagt. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Bautzen - Nach mehr als zwei Jahrzehnten Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden: Die Nationalparkregion Sächsische Schweiz bleibt bestehen. Die entsprechende Verordnung von 2003 ist im Wesentlichen nicht zu beanstanden, wie das Oberverwaltungsgericht in Bautzen mitteilte.

OVG bestätigt Nationalpark-Verordnung größtenteils

Die Gemeinde Lohmen hatte gegen die Verordnung geklagt, weil sie sich dadurch, dass für viele Vorhaben zusätzliche Genehmigungen nötig sind, in ihrer gemeindlichen Planungshoheit verletzt sah. Mit einem Normenkontrollantrag, der einer Überprüfung von Rechtsnormen dient, wandte sie sich sowohl gegen die Verordnung als Ganzes, als auch gegen einzelne Punkte. Unter anderem wollte die Gemeinde erreichen, dass die beliebte Touristenattraktion Bastei, die sich auf ihrem Gebiet befindet, nicht mehr Teil des Nationalparks ist. Dabei wurden verschiedene formelle und materielle Gründe angeführt, um die Rechtswidrigkeit der Verordnung zu begründen.

Das Gericht lehnte diese überwiegend ab. Der Nationalpark und das Landschaftsschutzgebiet würden alle Anforderungen erfüllen, die im Jahr 2003 an die Ausweisung solcher Schutzgebiete gestellt wurden. Die Bastei bleibt demnach Teil des Nationalparks.

Klage in einzelnen Punkten erfolgreich

In einzelnen Punkten hatte die Klage jedoch Erfolg. So beanstandeten die Richter die Einbeziehung des Wismut-Bergbaugeländes in das Landschaftsschutzgebiet. Bereits bei der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag hatte die Präsidentin des OVG, Susanne Dahlke-Piel, Zweifel an der Schutzbedürftigkeit des ehemaligen Uranabbaugebiets geäußert. 

Außerdem erklärte der Senat die Einbeziehung einzelner Flurstücke in das Schutzgebiet für unwirksam. Die Abgrenzung sei zu unbestimmt, hieß es in der Mitteilung. Aufgehoben ist demnach auch die Regelung des Luftverkehrs über der Nationalparkregion. 

Der Nationalpark wird künftig auch nicht mehr sogenanntes Natura 2000-Gebiet sein. Dabei handelt es sich um einen Schutzstatus nach EU-Vorgaben mit dem Ziel, besonders bedeutende Arten und Lebensräume zu erhalten, wiederherzustellen und zu entwickeln.

Verfahren ruhte über Jahre

Das Verfahren hatte ab 2020 geruht und wurde in diesem Jahr wieder aufgenommen. Im August fanden dazu mehrere Ortstermine in der Sächsischen Schweiz statt, bei denen sich ein Berichterstatter des Senats einen Eindruck von der dortigen Lage machte. Das Urteil traf der Senat nach einer mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu, gegen diese Entscheidung kann aber Beschwerde eingereicht werden.