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Streit um Wahlparty Räumungsklage gegen AfD – kein Vergleich

Die Party nach der Bundestagswahl beschert der AfD Ärger mit dem Vermieter. Nach dessen Ansicht hätte die Partei für die Fete um Erlaubnis fragen müssen. Vor Gericht wird erbittert gestritten.

Von dpa Aktualisiert: 19.09.2025, 11:38
Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat eine Räumungsklage eingereicht, sie will die AfD dort nicht länger als Mieter dulden.
Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat eine Räumungsklage eingereicht, sie will die AfD dort nicht länger als Mieter dulden. Soeren Stache/dpa

Berlin - Im Streit um die fristlose Kündigung des Mietvertrags für die AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf wird es keine gütliche Einigung geben. Eine Güteverhandlung vor dem Landgericht Berlin scheiterte. Nun muss das Gericht über die Räumungsklage der Eigentümerfirma entscheiden. Diese will die AfD dort nicht länger als Mieter dulden. Eine Entscheidung über den Streit wird es heute nicht mehr geben, wie Richter Burkhard Niebisch sagte. Er will sie am 26. September verkünden.

Hintergrund des Streits ist die Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei damit gegen Vorgaben. Die Eigentümerfirma kündigte der AfD deswegen fristlos. Sie verlangt eine Räumung mehrere Monate vor dem Ende der Mietverträge, die nach Angaben der Partei bis 2027 laufen.

Hitzige Wortgefechte vor Gericht

Die Partei weist die Vorwürfe zurück. „Es handelt sich um eine rein wirtschaftliche Auseinandersetzung: Politisch aufgeladen, juristisch instrumentalisiert und medial inszeniert – zum Nachteil der Alternative für Deutschland“, erklärte Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter, vor der mündlichen Verhandlung. 

Die Partei sich zeigte erneut kompromissbereit. „Wir haben eine Mediation angeboten“, sagte Gottschalk, der die Partei vor Gericht vertrat, vor der Verhandlung. Aus Sicht von Eigentümer Lukas Hufnagl sind die Vergleichsvorschläge nicht ernst zu nehmen, er sprach von einer „Farce“. Der österreichische Investor und die Vertreter der AfD lieferten sich vor Gericht teils hitzige Wortgefechte. 

Aus Sicht des Richters könnte nach erster Einschätzung seitens der AfD gegen Vertrag verstoßen worden sein. Die Frage sei, ob dies die fristlose Kündigung rechtfertige. Kläger-Anwalt Malte Monjé argumentierte, das Vertrauensverhältnis sei tiefgehend zerstört. Die Partei habe, nachdem sie keine anderen Räume dafür gefunden habe, gegen die Vereinbarung den Hof für die Wahlparty genutzt.