Rapperin in U-Haft Rapperin in U-Haft: Schwesta Ewa wegen Zuhälterei und Körperverletzung angeklagt
Wegen des Verdachts auf Zuhälterei, Menschenhandel, Körperverletzung und Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Rapperin Schwesta Ewa angeklagt.
Der 32-Jährigen werde vorgeworfen, von November 2015 bis September 2016 mehrere junge Frauen im gesamten Bundesgebiet zur Prostitution gezwungen zu haben, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie habe die 17- bis 19-Jährigen bewusst emotional und finanziell abhängig sowie „durch psychischen Druck und wiederholte körperliche Misshandlungen gefügig“ gemacht.
Zu dem Geld, das sie auf diese Weise erhielt, habe sie zudem in ihren Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen falsche Angaben gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Rapperin und Produzentin sei am 16. November „im Zuge einer bundesweiten Durchsuchungsaktion“ festgenommen worden und sitze seitdem in Untersuchungshaft. (dpa)