Prozesse Prozesse: Zehn «Hells Angels» verurteilt

Düsseldorf/dpa. - Zehn Rocker der berüchtigten «Hells Angels» sind am Montag vom Düsseldorfer Landgericht zu Haftstrafen von insgesamt fast 22 Jahren verurteilt worden. Der ehemalige «Präsident» des verbotenen Düsseldorfer Ablegers der weltweiten Organisation erhielt wegen schweren Raubes und anderer Taten sechseinhalb Jahre Haft. Sein Stellvertreter wurde zu viereinhalb Jahren verurteilt.
Haftstrafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren gegen sieben der Verurteilten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Einer der Männer muss zudem für ein Jahr in Haft, weil er während seiner Taten unter Bewährung stand. Die meisten der Urteile vom Montag sind rechtskräftig. Gegen vier der Verurteilten sind bereits weitere Ermittlungsverfahren wegen neuer Vorwürfe anhängig.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung trieb ein dumpfes Grollen die Justizangestellten an die Fenster des Gerichtsgebäudes: Mit ihren schweren Harley Davidson-Motorrädern rollten zwei Dutzend teilweise vermummte Rocker in den Innenhof des Landgerichts, um ihre soeben verurteilten Gesinnungsgenossen zu begrüßen und martialisch Macht zu demonstrieren.
Geschmückt mit «Hells Angels»-Stirnbändern, -Gürteln und - Tätowierungen fielen sich Verurteilte und Anhänger nach der Urteilsverkündung im Hof des Gerichts in die Arme und demonstrierten so unter den Augen einer Polizei-Hundertschaft, dass sie ihrem Motorradclub trotz der soeben verhängten Strafen weiter die Treue halten. Der Strafprozess dauerte 20 Monate. An 79 Verhandlungstagen wurden 68 Zeugen vernommen.
Mit den Urteilen vom Montag hielt sich das Gericht exakt an eine zwischen Verteidigern und Staatsanwälten ausgehandelte Vereinbarung. Mehrere zunächst angeklagte Tatvorwürfe wie Vergewaltigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden fallen gelassen. Übrig blieben die Bildung einer bewaffneten Gruppe, schwerer Raub, räuberische Erpressung, Nötigung, Bedrohung, Diebstahl und unerlaubter Waffenbesitz. Nach dem «Deal» hatten die Angeklagten schließlich Geständnisse abgelegt.
Rund 20 Verteidiger hatten seit Februar vergangenen Jahres die Belastungszeugen in die Mangel genommen. Mehrere 100 000 Euro sollen den Düsseldorfer Rockern dazu an Prozesskostenhilfe vom internationalen Rocker-Verband zur Verfügung gestanden haben. Allein der Hauptbelastungszeuge der Anklage, ein Motorradhändler, wurde zwölf Tage lang von den Anwälten intensiv befragt - und entpuppte sich dabei als V-Mann der Polizei.
Andere Zeugen schwächten unter dem Eindruck der langen Verteidigerreihen ihre Aussagen vor Gericht ab - oder bekamen kaum ein Wort mehr heraus - wie eine Frau, die angeblich vom Düsseldorfer Rocker-Präsidenten vergewaltigt worden sein sollte. Schon im Vorfeld des Prozesses waren die Ermittler immer wieder auf eine «Mauer des Schweigens» gestoßen.
Hinweise, etwa auf die Schutzgeld-Erpressung von Düsseldorfer Altstadt-Wirten, ließen sich aber mangels aussagebereiter Zeugen gar nicht erst gerichtsfest aufbereiten und fehlten schon in der Anklageschrift. Mehrere Polizeiakten seien erst spät oder gar nicht herausgegeben worden, merkte der Vorsitzende Richter Rudolf Wolff an. Auch dies habe den Prozess erschwert. Die Absprache der Prozessparteien diene letztlich dem «Rechtsfrieden». Außerdem habe sie das Verfahren um bis zu zwei Jahre verkürzt.