Prozess wegen Erbstreits Prozess wegen Erbstreits: Dagmar Frederic will nicht aufgeben

Frankfurt (Oder)/Potsdam/dpa - Sängerin Dagmar Frederic (68) will in ihrem Erbstreit auch bei einer juristischen Niederlage nicht aufgeben. „Ich kämpfe weiter“, sagte die Entertainerin der Nachrichtenagentur dpa. Sie habe sich entschlossen, notfalls vor dem brandenburgischen Oberlandesgericht das Urteil anzufechten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) prüft derzeit, ob Frederic mehr als 100 000 Euro an den Staat zurückzahlen muss. Am 4. April will das Gericht entscheiden. Bei der mündlichen Verhandlung am vergangenen Dienstag zeichnete sich eine Niederlage der Sängerin ab.
Das Geld stammt von der Witwe eines früheren Vize-Kulturministers der DDR. Noch zu Lebzeiten soll die Frau Frederic das Geld geschenkt haben. Strittig ist jedoch, ob die Witwe damals geschäftsfähig war. Ein medizinisches Gutachten bestätige zweifelsfrei, dass die Frau zum Zeitpunkt der Schenkung aufgrund ihrer Demenzerkrankung nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei, sagt Kläger-Anwalt Christoph C. Paul.
Er vertritt den Nachlassverwalter der Witwe. Die Frau und ihr Mann waren kinderlos. Bislang gebe es keine Erben, darum stehe das Geld dem Land Berlin zu. Frederic zweifelt das Gutachten an.
Der Prozess um das Geld der Witwe beschäftigt inzwischen seit fast neun Jahren die Justiz in Berlin und Brandenburg. Hintergrund ist ein Streit darum, wer mit der Betreuung der Witwe beauftragt war. Laut Frederic hatte sie ein familiäres Verhältnis zu dem kinderlosen Ehepaar. Sie besaß von der Witwe eine Vollmacht - eine zweite erhielt später ein befreundetes Paar. Zudem hat die Witwe zwei Testamente verfasst - einmal zugunsten von beiden Betreuern, einmal mit Frederic als Alleinerbin. „Beide Testamente waren unwirksam“, argumentiert Paul.