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Prozess Prozess: Staatsanwalt fordert für Kannibalen lebenslange Haft

26.01.2004, 10:58
Der als Kannibale von Rotenburg bekannt gewordene Armin Meiwes (r) und sein Anwalt Harald Ermel schauen am Montag (26.01.2004) im Kasseler Landgericht auf die Besucherplätze. (Foto: dpa)
Der als Kannibale von Rotenburg bekannt gewordene Armin Meiwes (r) und sein Anwalt Harald Ermel schauen am Montag (26.01.2004) im Kasseler Landgericht auf die Besucherplätze. (Foto: dpa) dpa/Pool

Berlin/Kassel/dpa. - «Alles was ich getan habe, bereue ich sehr», sagte der 42 Jahrealte Angeklagte Armin Meiwes in seinem Schlusswort. Zugleich bat erum Gottes Hilfe. Auch wenn seine kannibalistischen Fantasien ihnweiter verfolgten, wolle er keinen Menschen mehr töten. Er habe seinOpfer nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch umgebracht, beteuerte er.

Die Anklagebehörde sah es als erwiesen an, dass Meiwes sein Opferzur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung desKannibalismus getötet hatte. Es handele sich um eine auf tiefsterStufe stehende, höchst verwerfliche und tabuverletzende Tat, sagteder Staatsanwalt weiter. Meiwes habe sein Opfer umgebracht, um Machtund Selbstwert zu erhalten. Mit der Videoaufzeichnung der Tat habe ersich später selbst befriedigen und als «Menschenmetzger» selbstbewundern wollen.

Auch handele es sich nicht um eine Tötung auf Verlangen, befandder Staatsanwalt. Der Antrieb zur Tat sei nicht der Todeswunsch desOpfers, sondern das Verlangen von Meiwes gewesen. Das Opfer habenicht aus freiem Willen, sondern in einem krankhaft bedingten«irrationalen Kurzschluss» in seine Tötung eingewilligt. Dies hätteMeiwes erkennen müssen.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte gestanden, einen BerlinerIngenieur mit dessen Einverständnis getötet, zerlegt und zum Großteilgegessen zu haben. Zwei Gutachter hatten Meiwes für voll schuldfähigbefunden. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, kann es denKannibalen nicht in die Psychiatrie einweisen.

Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer eine «angemesseneStrafe», ohne die Haftdauer näher zu beziffern. Meiwes sei keinGewaltmensch, dem es um das Ausleben von Macht gegangen sei. Vielmehrsei er seinem zwanghaften Verlangen nach Menschenfleisch gefolgt. Fürseine Veranlagung könne er nichts, wohl aber für die Tat.

Der Verteidiger betonte in seinem Plädoyer die Rolle des Opfers.«Das Opfer wollte es, es hatte Geld geboten, das steuerte auf einFinale zu.» Insofern habe Meiwes auch aus Mitgefühl und Mitleid seinOpfer getötet, das unter einem krankhaften Drang zur Selbstzerstörunggelitten habe. Der Verteidiger kritisierte die Berichterstattung ineinem Teil der Medien über den Fall heftig. Sein Mandant seierbarmungslos und gnadenlos vorverurteilt und als Monster und Irrerdargestellt worden.