Prozess Prozess: Schmerzensgeld für Behandlungsfehler
Karlsruhe/dpa. - Ärzte haften auch dann für Behandlungsfehler, wenn sie von ihren Patienten ausdrücklich zur Anwendung der falschen Methode gedrängt worden sind. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Gericht sprach einem jungen Mann ein Schmerzensgeld von 25 000 Euro sowie den Ersatz des entgangenen Arbeitslohns zu. Der Kläger war zwischen 1993 und 1997 insgesamt acht Mal mit einer speziellen Lasermethode an den Augen operiert worden, um eine seit seiner Kindheit bestehende starke Weitsichtigkeit zu beheben. Inzwischen ist die Hornhaut an beiden Augen teilweise vernarbt und seine Sehfähigkeit so stark beeinträchtigt, dass nicht einmal eine Brille den Fehler korrigieren kann. (Aktenzeichen: 7 U 102/01 vom 11. September 2002)
Nach den Worten des Gerichts hat der im Raum Baden-Baden ansässige Arzt unverantwortlich gehandelt, weil er - nach einem ersten erfolglosen Versuch - die Behandlung im Februar 1994 wiederholte. Die so genannte «photorefraktive Keratektomie», mit der die Hornhaut durch Laser teilweise abgetragen wird, um den Brechungswinkel zu verändern, sei damals noch nicht wissenschaftlich anerkannt gewesen. Dass der 1973 geborene Patient auf eine Fortsetzung der Operationen bestanden habe, entlaste den Mediziner nicht. Der Arzt haftet in vollem Umfang.