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Prozess Prozess: Hubschrauberpilot wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

30.09.2005, 12:26
Die Trümmer des abgestürzten Bundeswehr-Transporthubschraubers vom Typ CH 53 liegen auf dem Gelände des Heeresfliegerstützpunktes Mendig (Kreis Mayen-Koblenz), die beiden Piloten kamen ums Leben (Archivfoto vom 14.02.2000). (Foto: dpa)
Die Trümmer des abgestürzten Bundeswehr-Transporthubschraubers vom Typ CH 53 liegen auf dem Gelände des Heeresfliegerstützpunktes Mendig (Kreis Mayen-Koblenz), die beiden Piloten kamen ums Leben (Archivfoto vom 14.02.2000). (Foto: dpa) dpa

Uelzen/dpa. - Wegen fahrlässiger Tötung bei einem verbotenenFlugmanöver ist ein Hubschrauberpilot am Freitag vom AmtsgerichtUelzen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann war 2003 mit einemRettungshubschrauber nach dem Unterfliegen einer Brücke nahe bei BadBevensen (Niedersachsen) in den Elbe-Seiten-Kanal gestürzt. EinNotarzt war dabei ertrunken. Seiner Witwe muss der Pilot 5000 Eurozahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr undneun Monaten auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger stellte dasStrafmaß «in das Ermessen des Gerichts». Der Pilot hatte sich zuvorzu seiner Schuld bekannt. Zum Prozessauftakt hatte er das Manöverdamit begründet, dass er «toll sein» wollte. Einen technischenDefekt am Heckrotor hatten Gutachter ausgeschlossen.

Um diese Tat zu bewerten, «fehlen einem die Worte», sagte derVorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Zu seinen Gunstenhabe das Gericht gewertet, dass sich der Angeklagte am Freitagöffentlich zu seiner Schuld bekannt habe. Positiv auf das Strafmaßwirkte sich auch ein Rettungsversuch aus. Nach dem Absturz hatte der38 Jahre alte Pilot mehrfach versucht, in dem eiskalten Wasser nachdem Notarzt zu tauchen.

«Es ist niemandem gedient weitere Existenzen zu zerstören,»begründete der Vorsitzende die Aussetzung der Freiheitsstrafe zurBewährung. «Der Schaden ist nicht wieder gutzumachen.» Die in Ratenzu zahlende Geldauflage an die Witwe des Notarztes, sei daher alssymbolische Geste zu sehen.

Der ertrunkene Notarzt war zum Zeitpunkt des Unfalls gerade einJahr verheiratet und seit sechs Wochen Vater. Für die Angehörigenerklärte der Nebenklagevertreter, dass es ihnen auf das Bekenntnisder Schuld angekommen sei. «Der Pilot genießt ein besondersVertrauen, das durch leichtfertiges Verhalten zerstört worden ist.»