Prozess gegen Sparkasse Prozess gegen Sparkasse: Frau kämpft um weibliche Personenbezeichnung

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (10.00 Uhr) in Karlsruhe, ob Sparkassen-Kundinnen Formulare mit einer weiblichen Personenbezeichnung verlangen können. Die beklagte Sparkasse verwendet Formulare und Vordrucke, die neben Bezeichnungen wie etwa „Kunde“, „Kontoinhaber“, „Einzahler“ oder „Sparer“ keine ausdrücklich weibliche Form enthalten.
Im persönlichen Gespräch und in persönlich adressierten Schreiben spricht die Sparkasse die Klägerin mit „Frau (...)“ an. Die Klägerin verlangt von dem Geldhaus, im schriftlichen Umgang mit ihr Vordrucke zu verwenden, in denen sie als weibliche Person („Kundin“, „Kontoinhaberin“, „Einzahlerin“, „Sparerin“) erscheint. In den Vorinstanzen in Saarbrücken war die Frau damit gescheitert. (afp)