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Prozess Prozess: Armin Meiwes träumt von «Jungenfleisch»

03.05.2006, 14:08
Der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordenen Armin Meiwes im Sitzungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main. (Foto: dpa)
Der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordenen Armin Meiwes im Sitzungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main. (Foto: dpa) dpa

Frankfurt/Main/dpa. - Imzweiten Prozess gegen den 44 Jahre alten Armin Meiwes verlangten dieAnkläger am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht zudem dieFeststellung der besonders schweren Schuld. Dies würde eineEntlassung auf Bewährung nach 15 Jahren verhindern. Die Verteidigungplädierte in dem neuen Verfahren, den Angeklagten wegen Tötung aufVerlangen zu verurteilen.

Im ersten Prozess hatte das Landgericht Kassel im Januar 2004Meiwes wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. DieseEntscheidung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben, weil mehrereMordmerkmale nicht ausreichend geprüft worden seien. Meiwes hatte vorfünf Jahren im osthessischen Rotenburg einen Ingenieur aus Berlingetötet, zerlegt und teilweise gegessen.

«Das war kein Mord», sagte Verteidiger Joachim Bremer. Meiwes habelediglich die expliziten Wünsche des 43 Jahre alten Ingenieursumgesetzt, den er über das Internet kennen gelernt hatte. «Sein Zielwar es, verspeist zu werden, und das beinhaltete den Tod», sagte derAnwalt. Der Strafrahmen für Tötung auf Verlangen liegt zwischen sechsMonaten und fünf Jahren. Das Urteil soll am nächsten Dienstagverkündet werden.

Mit dem Antrag auf die besonders schwere Schuld ist dieStaatsanwaltschaft über ihre Forderung aus dem ersten Prozess inKassel hinausgegangen. Armin Meiwes leide unter einer schwerenseelischen Abartigkeit und sei nach Einschätzung von Experten nichttherapierbar, sagte Staatsanwältin Annette von Schmiedeberg. VonMeiwes gehe eine große Gefahr für die Allgemeinheit aus. Er zeigekeinerlei Reue und habe sich unmittelbar nach der Tat bereits wiederauf die Suche nach neuen Opfern begeben. Es gebe zudem Äußerungen vonihm, dass er sich am liebsten alle paar Wochen ein Schlachtopferholen und sich nur noch von «Jungenfleisch» ernähren wolle. «Dasfinde ich außerordentlich Besorgnis erregend», sagte dieStaatsanwältin.

Die Staatsanwälte sehen in dem einzigartigen Fall dreiMordmerkmale erfüllt. Meiwes wollte mit der Tat seinen Sexualtriebbefriedigen und eine andere Straftat, nämlich die Störung derTotenruhe, ermöglichen, sagte Staatsanwalt Marcus Köhler. DasSchlachten habe Meiwes Gefühle der Macht und Dominanz über sein Opfergegeben, mit denen er sein eigenes Selbstwertgefühl steigern wollte.Dies sei als niederer Beweggrund und damit als drittes Mordmerkmal zuwerten.

Die Vorstellung der Schlachtung eines jungen Mannes sei schon vorder Tat zentraler Fetisch im Sexualleben des Angeklagten gewesen. Erhabe seinen Traum mit allen Sinnen verwirklichen wollen, um sich beider späteren Erinnerung daran selbst zu befriedigen. «Er wollte einenTop-Film für sein Kopf-Kino produzieren», sagte der Ankläger.

Hingegen sei nicht zu beweisen gewesen, dass Meiwes die von ihmaufgenommenen Bilder der Schlachtung als Gewaltpornografie massenhaftverbreiten wollte, sagte Köhler. Das Video habe ihm mehr alsGedächtnisstütze gedient, mit einzelnen Bildern habe er andereInteressenten beeindrucken wollen.