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Prominente Prominente: Bewährungsstrafe für Claude-Oliver Rudolph

08.04.2009, 12:51
Schauspieler Claude-Oliver Rudolph muss für sechs Monate ins Gefängnis, wenn er seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. (FOTO: DDP)
Schauspieler Claude-Oliver Rudolph muss für sechs Monate ins Gefängnis, wenn er seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. (FOTO: DDP) ddp

Frankfurt/Main/dpa. - Laut Anklage war Rudolph zwischen 2007 und 2008 die Alimente-Zahlungen für seinen heute 13 Jahre alten Sohn schuldig geblieben. Rudolph hatte nach einem Vaterschaftstest 2007 die Vaterschaft zugegeben. Die Zahlungen von monatlich 340 Euro waren jedoch ausgeblieben.

Der Angeklagte hatte sich mit «Herzrasen und Atemnot»krankgemeldet. Über seinen Anwalt, der das Urteil annahm, räumte der Schauspieler jedoch den Sachverhalt ein. Einen Betrag von knapp 5000 Euro habe Rudolph bereits der Mutter zukommen lassen. Darüber hinaus trat der 52-Jährige laut seinem Anwalt auch die Kaution in Höhe von 20 000 Euro an den Sohn ab.

Die Kaution musste Rudolph nach seiner spektakulären Festnahme im September vergangenen Jahres nach einer Theaterpremiere in Bayern als Haftverschonung leisten. Da der Schauspieler seinen Erstwohnsitz in Liechtenstein hat, war damals zur Sicherung des Strafverfahrens Haftbefehl erlassen worden. Wenn Rudolph seinen Unterhaltspflichten nachkommt, muss er die Freiheitsstrafe nicht verbüßen, heißt es in dem Bewährungsbeschluss.