«Porno»-Affäre «Porno»-Affäre: Kein Schmerzensgeld für Uschi Glas
Berlin/dpa. - Uschi Glas hat am Dienstag vor dem BerlinerLandgericht mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen die Berliner Polizeieine Schlappe erlitten. Die 61 Jahre alte Schauspielerin hatte 20 000Euro Schmerzensgeld verlangt, weil die Polizei ihre Daten beiErmittlungen gegen einen Internet-Pornoanbieter verwendet hat. DasGericht sah darin keine schwere Persönlichkeitsverletzung. InMedienberichten über den Fall werde eindeutig klar, dass Frau Glasnicht selbst auf Sexseiten gesurft sei, an ihr bleibe nichts hängen,sagte Richterin Anne Katrin Becker (Aktenzeichen: 27 O 301/05).
Rechtsanwalt Markus Roscher wird voraussichtlich Berufungeinlegen. Frau Glas «ist entsetzt und verärgert - sie fühlt sichvergewaltigt, weil ihre Daten ohne Erlaubnis für Recherchen gegeneinen Pornoanbieter benutzt wurden». Prominente seien kein Freiwild,mit deren Daten man machen könne, was man wolle, erklärte Roscher.Uschi Glas selbst war nicht vor Gericht erschienen.
Die Affäre war hochgekocht, nachdem Glas der Zeitschrift«Schweizer Illustrierte» für eine Prominenten-Story ihren Ausweis zurVerfügung gestellt hatte. Ein Berliner Polizist kam durch Zufall anden Artikel, kopierte den Ausweis und benutzte die Daten, umherauszufinden, ob sich Jugendliche mit Daten von Erwachsenenungehindert auf Pornoseiten einloggen können. Der Polizist schilderteseine Methode in einem Berliner Strafverfahren. Die Presse berichteteund brachte so letztendlich die Klage von Uschi Glas ins Rollen.
Anwalt Roscher betonte, jeder, der jetzt im Internet Uschi Glasund Porno in eine Suchmaschine gebe, erziele eine sehr hoheTrefferquote - das sei rufschädigend. Der Rechtsvertreter derPolizei, Ulrich Franz, hielt entgegen, mit der Veröffentlichung ihresAusweises habe Frau Glas selbst den Stein ins Rollen gebracht. DieKriminalbeamten hätten sich bei ihren Ermittlungen nichts zu Schuldenkommen lassen. Im übrigen seien die Daten nur behördenintern genutztworden. Der Fall habe sich in der Presse hochgeschaukelt, aber dafürkönne die Polizei nichts, argumentierte der Jurist.
Erst vor wenigen Wochen hatte Glas in Berlin eine Niederlagehinnehmen müssen. Im Streit um eine von ihr vermarktete Hautcremeentschied das Berliner Landgericht, die Stiftung Warentest dürfe dasMittel weiterhin als «mangelhaft» einstufen.