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Datenschutz Pläne für Charité-Datenbank nach Kritik auf Eis

Berlins oberste Datenschützerin kritisierte Pläne für eine Gesundheitsdatenbank an der Charité als „unverständlich“. Wie das Abgeordnetenhaus reagiert.

Von dpa Aktualisiert: 21.01.2026, 16:50
Meike Kamp ist seit 2022 Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Archivbild)
Meike Kamp ist seit 2022 Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Archivbild) Carsten Koall/dpa

Berlin - Nach scharfer Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp an Plänen für eine Gesundheitsdatenbank an der Charité hat das Abgeordnetenhaus das Vorhaben vorerst gestoppt. Angesichts der Bedenken der Beauftragten werde die Gesetzesänderung nicht wie bisher angedacht beschlossen, teilte der Sprecher für Inneres der SPD-Fraktion, Martin Matz, der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Wissenschaftsverwaltung werde beauftragt, den Entwurf zu überarbeiten. 

Nach den Plänen von CDU und SPD soll die Charité gesetzlich ermächtigt werden, eine zentrale Datenbank mit nicht personenbezogenen Gesundheitsdaten aufzubauen. Dies soll der Förderung von Forschung, Innovation, Lehre und dem Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen dienen, wie es im Entwurf zur Änderung des sogenannten Universitätsmedizingesetzes hieß. Nutzen sollen die Datenbank demnach zum Beispiel Forscher und Studenten.

Brandbrief an Abgeordnetenhaus 

Kamp hatte in einem Brandbrief an das Abgeordnetenhaus kritisiert, dass der Gesetzentwurf von CDU und SPD „in seiner derzeitigen Form unklar und unverständlich“ sei. Auch fehle eine Begründung, warum ein solches Vorhaben, für das offenbar Daten von Charité-Patienten verwendet werden sollten, überhaupt notwendig sei, hieß es in dem Schreiben, das der dpa vorliegt. 

Kamp empfahl Überarbeitung 

Aus der geplanten Vorschrift werde nicht klar, welche - womöglich auch personenbezogenen - Daten zu welchem Zweck gesammelt werden sollen und wie sie anonymisiert werden sollen, kritisierte Kamp. Der Entwurf in seiner gegenwärtigen Form ermögliche eine „staatenübergreifende Nutzung“, also eine Übermittlung oder Offenlegung der erhobenen Gesundheitsdaten an Dritte außerhalb Deutschlands oder der EU. 

„Ich empfehle daher dringend, die Vorschrift erheblich zu überarbeiten“, betonte Kamp. „Dabei wäre es zunächst erforderlich, die mit der Errichtung der Gesundheitsdatenbank verfolgten Zwecke klarzustellen, und dabei auch zu überprüfen, ob die Vorschrift vor dem Hintergrund bereits bestehender gesetzlicher Regelungen überhaupt notwendig ist.“ 

SPD: Zielstellung bleibt

Matz bejahte diese Notwendigkeit. „Die Einrichtung einer Forschungsdatenbank mit anonymisierten Versorgungsdaten ist ein wichtiges Projekt“, sagte er. „Diese Forschungen sollen in Berlin stattfinden können und nicht nur an ausländischen Universitätskliniken.“ Ziel bleibe, das Vorhaben bis 2029 umzusetzen. „Die vorgesehene Formulierung mag verbesserungsfähig sein, da nehmen wir die Kritik der Datenschutzbeauftragten an“, so Matz weiter. 

Parlament beteiligte Datenschutzbeauftragte nicht 

Kamp kritisierte in dem Zusammenhang auch, dass sie entgegen gesetzlicher Vorgaben vom Parlament nicht zum Gesetzesentwurf angehört worden sei - obwohl das Vorhaben auch die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten und damit besonders sensible Bereiche betreffe.