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Landgericht Pflegedienst muss knapp 5,5 Millionen Euro zurückzahlen

Von dpa Aktualisiert: 26.07.2022, 22:53

Berlin (dpa/bb) - Das Landgericht Berlin hat einen Pflegedienst und seinen Geschäftsführer dazu verurteilt, knapp 5,5 Millionen Euro an das Land zurückzuzahlen. Das Geld war im Rahmen der Sozialhilfe für vermeintliche Pflegeleistungen des Unternehmens gezahlt worden. Nach Überzeugung der zuständigen Zivilkammer liegt in dem Fall eine „sittenwidrige vorsätzliche Schädigung“ vor, wie es am Montag von der Senatsgesundheitsverwaltung hieß. Nach dem Urteil hat das Unternehmen Menschen systematisch Bestechungsgelder - sogenannte Kickbackzahlungen - gezahlt, damit diese den Dienst für angeblich benötigte Pflege auswählten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers haben der verurteilte Pflegedienst und dessen Geschäftsführung Berufung gegen das Urteil vom 3. Juni (60 O 51/19) eingelegt. Nun muss sich das Kammergericht mit dem Fall befassen. Wann dies geschieht, ist noch nicht absehbar. Auch strafrechtlich beschäftigt der Fall die Justiz. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage mitteilte, ist die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Februar 2020 zur Hauptverhandlung zugelassen. Derzeit sei aber noch nicht absehbar, wann der Prozess beginnt.

Aufgrund der schnellen Reaktion der von diesem Betrug betroffenen Sozialämter in Berlin, hätten die „kriminellen Geschäfte des Pflegedienstes“ unterbunden werden können, hieß es von der Senatsgesundheitsverwaltung. Thomas Götz, Staatssekretär für Pflege, betonte: „Die allermeisten Pflegeeinrichtungen in Berlin leisten unglaublich wertvolle Arbeit und halten sich an Recht und Gesetz. Umso wichtiger ist es, unseriöse Anbieter, die den Ruf der Branche gefährden, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen und vom Pflegemarkt auszuschließen.“