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Bußgeld angedroht Neuruppin in Brandenburg: Kind malt mit Kreide auf der Straße, die Behörden verhängen ein Bußgeld

17.05.2016, 05:06

Neuruppin - Vorbei die Zeiten als Frank Schöbel unbedarft und fröhlich die Nachbarskinder auffordern durfte: „Komm wir malen eine Sonne auf den grauen Pflasterstein".

Zumindest im brandenburgischen Neuruppin fehlt den Behörden dafür jegliches Verständnis. Für die Entscheider der Kleinstadt in der Ostprignitz ist ein derartiges Fehlverhalten so dermaßen unfassbar, dass ein saftiges Bußgeld drohe.

Neuruppin in der Ostprignitz: Die Geschichte einer Verunreinigung

Folgendes hatte sich zugetragen: Die siebenjährige Maya-Juna malte am Herrentag ein „P“ und Markierungen für drei Parkbuchten auf die verkehrsberuhigte Straße vor der elterlichen Wohnung. Die Familie erwartete Besuch, der mit dem Auto anreisen wollte.

Keine Woche später flatterte den Eltern ein Brief in zweifacher Ausführung vom Ordnungsamt ins Haus. Darin wurde mitgeteilt, dass gegen die Familie ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Stadtordnung eingeleitet worden sei.

Tochter bemalt Straße mit Kreide - Eltern bekommen Bußgeld-Bescheid

Naturgemäß dachte die Mutter, es handle sich um einen verspäteten Aprilscherz. Zugleich wurden die Eltern von der Behörde aufgefordert, die Malerei zu beseitigen. Sollten sie dem nicht Folge leisten, so das Schreiben weiter, werde eine Firma mit der Beseitigung beauftragt. Die entsprechenden Kosten hätte die Familie zu tragen.

Zur weiteren Begründung teilte das Ordnungsamt mit, in der Spielstraße dürfe nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden. (Der Bereich vor Maya-Junas Wohnhaus gehört nicht dazu.)

Siebenjährige hat Angst: Darf sie mit ihren Freunden jetzt noch auf der Straße spielen?

Noch am Nachmittag reinigte die Großmutter die Fahrbahn mit Wasser aus einem Gartenschlauch. Die siebenjährige Maya-Juna sei sofort in Tränen ausgebrochen, als sie von dem Schreiben der Behörde erfuhr, sagte die Mutter der dpa. Sie befürchtete, sie werde nun niemals wieder mit ihren Freunden auf der Straße spielen dürfen.

Ihre Tochter bemale das Pflaster häufig mit den Nachbarkindern, schließlich wohne man in einer Spielstraße. „Offenbar ist es dieses Mal anders, da ein P für einen Parkplatz gemalt wurde.“

Stellt eine Kinder-Malerei eine „Verunreinigung" dar?

Der SPD-Stadtverordnete und Anwalt Klaus-Dieter Mießbauer sagte, als er die Stadtordnung mitbeschlossen habe, wäre niemand auf die Idee gekommen, dass eine Kindermalerei eine „Verunreinigung“ darstellen könne.

„Damit werden wir zur Lachnummer“, ist er überzeugt. Nun will er auf der nächsten SPD-Fraktionssitzung beantragen, in der Stadtordnung klar zu stellen, dass Kindermalereien straffrei bleiben. Ob die Stadt künftig Gnade vor Recht ergehen lässt oder weiterhin Vergehen mit der vollen Härte der Stadtordnung bestraft, wird sich zeigen. (red)

Update: Das Bußgeldverfahren ist inzwischen eingestellt worden.