Neue Enttäuschung Neue Enttäuschung: Vater von ermordeter Frederike erleidet neuen Rückschlag

Lüneburg - Hans von Möhlmann will Gerechtigkeit, doch Recht hat er jetzt nicht bekommen. Seine Tochter Frederike wurde 1981 im niedersächsischen Hambühren ermordet, ein Tatverdächtiger zwei Jahre später aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Zwar konnten Experten des Landeskriminalamtes 2012 mit neuen Methoden DNA-Spuren sichern, die den schon damals verdächtigen Mann schwer belasten. Aber nach dem Freispruch wäre ein neuer Prozess nur möglich, sofern der heute 56 Jahre alte Mann die Tat gesteht. Strafrechtlich blieb die Tat ungesühnt, nun ist der Vater auch zivilrechtlich gescheitert.
Klage wird abgewiesen
«Für mich ist es nicht zumutbar, dass er frei herumläuft», sagt von Möhlmann. Er hatte deshalb eine Zivilklage angestrengt: Der 72-Jährige forderte vor dem Landgericht Lüneburg für die erlittenen Leiden 7.000 Euro Schmerzensgeld - vergeblich.
«Die Klage ist abgewiesen», heißt es bei einem Verkündungstermin am Mittwoch kurz. Die Ansprüche seien verjährt, begründet die Kammer ihre Entscheidung. Die vorgesehene Höchstfrist von 30 Jahren ist verstrichen. Die Prozessbeteiligten sind zu dem Termin in dem nüchternen Büro nicht erschienen, er dauert auch nur wenige Minuten. Von Möhlmann muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Frage soll obergerichtlich entschieden werden
«Wir werden den Eingang des schriftlichen Urteils abwarten und die Urteilsgründe sorgfältig prüfen», hatte von Möhlmanns Anwalt Wolfram Schädler am Tag zuvor mitgeteilt. «Wir meinen aber bereits jetzt, dass die Frage, ob der Anspruch von Herrn von Möhlmann verjährt ist, obergerichtlich entschieden werden sollte.» Weder Schädler noch Frederikes Vater wollen am Mittwoch weitere Erklärungen abgeben. Das Gericht hatte schon im August signalisiert, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. «Mein Mandant hatte nie die Gelegenheit, seinen Anspruch zu stellen, bevor er verjährt war», hat Schädler argumentiert, der Täter sei ihm ja nicht bekannt gewesen.
Von Möhlmann wollte mit der Zivilklage auf den Tod seiner Tochter aufmerksam machen. Frederike war am 4. November 1981 vergewaltigt und erstochen worden. Auf dem Heimweg von einer Chorprobe war sie als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Der frühere Sozialarbeiter kämpft mit seinem Anwalt für eine Wiederaufnahme, er hat eine Petition für eine Gesetzänderung ins Netz gestellt. Erdrückende neue Beweismittel müssten berücksichtigt werden, fordert er, der Appell hat bereits mehr als 60.000 Unterstützer gefunden.
Gericht folgt der Rechtslage
Rechtsanwalt Matthias Waldraff vertritt den Beklagten. «Das Urteil der zweiten Zivilkammer entspricht meiner Erwartung und meinem Antrag», sagte er nach der Entscheidung. «Das Gericht ist der eindeutigen Rechtslage gefolgt. Mehr als 30 Jahre nach dem Vorfall ist Verjährung eingetreten.» Von Möhlmann werde auch bei einer Berufung vor dem Oberlandesgericht in Celle scheitern, prognostizierte der Jurist. Das Gericht werde die Berufung ohne mündliche Verhandlung im Beschlusswege zurückweisen.
Auch ein neuer Wiederaufnahmegrund bei Strafprozessen würde von Möhlmann nicht helfen, sagte Waldraff. «Selbst falls der Gesetzgeber eine solche Änderung veranlassen sollte, würde er rückwirkend davon nicht profitieren.» Eine Gesetzänderung wäre verfassungskonform nur für zukünftige Fälle gültig. «Unverändert gilt: Der Beklagte hat als unschuldig zu gelten. Weder er noch seine Familie dürfen sozial geächtet werden», betonte Waldraff. (dpa)
