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Kriminalität Nach Verurteilung: Gericht weist Wiederaufnahmeantrag zurück

Eine Frau gibt einen sexuellen Übergriff, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und einen versuchten Totschlag auf ihre Lebensgefährtin zu, sie wird verurteilt. Wird der Fall wieder aufgerollt?

Von dpa 26.09.2025, 16:22
Im Fall einer wegen Gewalt gegen die Lebensgefährtin verurteilten Frau verwirft das Landgericht Göttingen einen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft. (Symbolbild)
Im Fall einer wegen Gewalt gegen die Lebensgefährtin verurteilten Frau verwirft das Landgericht Göttingen einen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft. (Symbolbild) Swen Pförtner/dpa

Göttingen - Im Fall einer wegen schwerer Misshandlungen verurteilten Frau hat das Landgericht Göttingen einen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft als unzulässig zurückgewiesen. Der Antrag genüge nicht den im Gesetz vorgesehenen formellen Voraussetzungen, ihm könne nicht entnommen werden, ob Gründe vorliegen, die zu einem Freispruch oder einer milderen Bestrafung führen könnten, teilte das Gericht mit zu einem Beschluss vom 19. September mit. Ein Antrag auf Vollstreckungsunterbrechung wurde abgelehnt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Verurteilte gab versuchten Totschlag zu

Das Landgericht Braunschweig hatte gegen die Frau im Jahr 2022 mehr als sechs Jahre Gefängnis verhängt. Die damals 28-Jährige hatte unter anderem einen sexuellen Übergriff in besonders schwerem Fall, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie einen versuchten Totschlag auf ihre Lebensgefährtin eingeräumt. 

Hintergrund ist ein Missbrauchsprozess gegen ein Ehepaar aus Niedersachsen, in dem dieses Paar vor einem Jahr vom Vorwurf schwerer Straftaten an der erwachsenen Tochter - eben jener Lebensgefährtin - freigesprochen wurde. In dem Verfahren gegen das Paar hatten mehrere Ermittler Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Tochter geäußert. Über die Schilderungen der jungen Frau hatte ein Gutachter von einem „eher geringen Wahrscheinlichkeitsgrad für einen realitätsbasierten Hintergrund“ gesprochen.

Antrag auf Wiederaufnahme unbegründet

In einem ersten Prozess war das Paar zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf, weil unter anderem die Beweiswürdigung aus Sicht der Bundesrichter lückenhaft war.

Mit dem Freispruch stand auch ein Fragezeichen hinter dem Urteil gegen die frühere Partnerin der Tochter. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen entschied nun, dass der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens unbegründet sei. 

Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Tochter im Verfahren gegen die Eltern gäben keinen Anlass für eine Wiederaufnahme, teilte das Gericht mit. Der Widerruf des Geständnisses der Verurteilten könne ein Wiederaufnahmegrund sein, das setze aber voraus, dass nachvollziehbar sei, weshalb ein falsches Geständnis abgelegt wurde. Die von der Staatsanwaltschaft angegebenen Gründe für ein falsches Geständnis blieben spekulativ und seien nicht belegt. Mit dem Widerruf belaste die Verurteilte zudem die Eltern ihrer früheren Lebensgefährtin, die rechtskräftig freigesprochen seien. Über den Wiederaufnahmeantrag des Verteidigers der Verurteilten sei noch nicht entschieden.