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München München: Lange Haftstrafen im Prozess gegen Schweizer Schüler

22.11.2010, 14:08
Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger, und der Pressesprecher des Oberlandesgerichts München, Hans-Kurt Hertel, geben in München (Oberbayern) im Landgericht München I nach der Urteilsverkündung ein Interview. (FOTO: DPA)
Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger, und der Pressesprecher des Oberlandesgerichts München, Hans-Kurt Hertel, geben in München (Oberbayern) im Landgericht München I nach der Urteilsverkündung ein Interview. (FOTO: DPA) dpa

München/afp. - Sie kamen als Schüler aus der Schweiz zu einer Klassenfahrt nach München - nun wurden drei junge Männer dort zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt: Wegen eines Prügelangriffs auf mehrere Passanten verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts München I zwei der Beschuldigten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten Jugendhaft. Der dritte Angeklagte erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre und zehn Monate Jugendhaft, berichtete eine Justizsprecherin aus dem nicht-öffentlichen Prozess.

Alle drei Verurteilten waren zur Tatzeit im Juni vergangenen Jahres minderjährig, inzwischen sind sie 18 Jahre alt. Die drei Jugendlichen überfielen nach Überzeugung des Gerichts während einer Klassenfahrt aus purer Lust an der Gewalt auf offener Straße fünf Menschen. Dabei verletzten sie diese mit massiven Faustschlägen und Fußtritten teils schwer. Hauptgeschädigter war ein Versicherungsmakler aus Nordrhein-Westfalen. Das Zufallsopfer erlitt schwere Kopfverletzungen. Auch einen Körperbehinderten griffen die drei an. Die Jugendlichen zahlten an vier ihrer fünf Opfer ein Schmerzensgeld, im Fall des Hauptgeschädigten gelang keine Einigung.

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilten Haupttäter Mike B. neun Jahre gefordert und für den zu vier Jahren und neun Monaten verurteilten Benjamin D. sieben Jahre Jugendhaft. Bei dem nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilten Ivan Z. hatte die Anklage sechs Jahre gefordert. Die Verteidiger hatten für alle drei deutlich mildere Strafen als nun ergangen gefordert, sie sahen in den Angriffen keinen versuchten Mord.