Mord an neunjähriger Peggy Mord an neunjähriger Peggy: Angeklagter will zu Prozessbeginn aussagen

Hof/Saale/dpa. - Mit erschütternden Details aus der Anklage hat am Dienstag vor dem Landgericht Hof der Mordprozess im Fall Peggy begonnen. Knapp zweieinhalb Jahre nach dem spurlosen Verschwinden der neunjährigen Peggy Knobloch aus dem oberfränkischen Lichtenberg muss sich ein 25 Jahre alter geistig zurückgebliebener Mann verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Schülerin am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule getötet zu haben, um einen zuvor begangenen sexuellen Missbrauch zu verdecken. Der Angeklagte kündigte zu Prozessbeginn an, er werde zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit von der Vernehmung des Gaststättenhelfers am Dienstagnachmittag jedoch ausgeschlossen. Zur Begründung sagte das Gericht, der Schutz der Intim- und Privatsphäre des Angeklagten sei höher zu bewerten als das Interesse der Öffentlichkeit. Ansonsten sei eine «Dämonisierung» des minderbegabten Mannes zu befürchten.
Neben dem Mord an Peggy Knobloch legt die Anklage dem 25-Jährigen aus dem 1200-Einwohner-Ort Lichtenberg rund 20 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern zur Last, die erst nach dem Verschwinden des Mädchens ans Tageslicht kamen. Die Serie der Übergriffe begann laut Anklage bereits 1996. Sie waren jahrelang unentdeckt geblieben. Seit dem Jahr 2000 zählte demnach auch die kleine Peggy zu den Opfern. Das Geschehen eskalierte am Nachmittag des 3. Mai 2001, als der Mann das weinende Mädchen in seiner Wohnung in Lichtenberg missbraucht haben soll.
Aus Angst, dass seine Taten aufgedeckt würden, habe er Peggy vier Tage später, am 7. Mai, auf dem Heimweg von der Schule abgefangen. «Der Angeklagte wollte sich noch einmal bei dem Kind entschuldigen», sagte Staatsanwalt Gerhard Heindl. Stattdessen sei Peggy schreiend davon gerannt. Bei ihrer Flucht sei sie gestürzt. Der Angeklagte habe die am Knie und am Kopf blutende Schülerin aufgehoben. «Er bot ihr Schokolade an, wenn sie ihren Eltern nichts wegen der Vorfälle am 3. Mai erzähle. Peggy schrie weiter», schilderte der Anklagevertreter den mutmaßlichen Tathergang.
Noch einmal sei es dem Mädchen gelungen, sich loszureißen. Nach etwa 70 Metern holte der Gaststättenhelfer das Kind auf einer Treppe ein. «Er gab Peggy eine Ohrfeige und stieß sie mit beiden Händen vor die Brust», zitierte der Staatsanwalt aus einer mittlerweile widerrufenen Aussage des Angeklagten bei der Polizei. Demnach stürzte Peggy rückwärts die Treppe hinab und blieb laut schreiend und weinend liegen.
«Spätestens als das Mädchen jetzt weitere Hilferufe ausstieß, entschloss sich der Angeklagte, Peggy zu töten, um ein Bekanntwerden seiner an dem Opfer begangenen Sexualstraftaten zu verhindern», heißt es in der Anklage. Er habe ihr so lange Mund und Nase zugedrückt, bis sich das Mädchen nicht mehr rührte. Trotz intensiver Suche nach der möglicherweise versteckten Leiche fehlt von Peggy bis heute jede Spur.
Zum Auftakt des Verfahrens hatte die Große Jugendkammer den Antrag abgelehnt, das Gutachten eines Psychiaters nicht zu verwerten. Darin bezeichnet der Wissenschaftler das Geständnis als glaubwürdig, das der Angeklagte gegenüber den Ermittlern zunächst abgelegt, später aber widerrufen hatte.