Meinhof-Gehirn Meinhof-Gehirn: Organ wird an die Töchter herausgegeben

Stuttgart/Magdeburg/dpa. - Das Gehirn der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof soll rund 26 Jahre nach ihrem Tod an die Töchter übergeben werden. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft teilte am Mittwoch mit, sie habe die Universität Magdeburg und die Pathologie in Tübingen schriftlich aufgefordert, das Organ zurückzugeben. Meinhof hatte sich 1976 im Gefängnis Stuttgart-Stammheim erhängt. Wie jetzt bekannt wurde, wurde ihr Gehirn nicht mitbeerdigt, sondern zu Forschungszwecken aufbewahrt.
Offenbar befinden sich Teile des Organs an verschiedenen Stellen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Stuttgart sollen die Präparate zunächst in Tübingen gesammelt werden, bevor sie den Angehörigen ausgehändigt werden. Die Universität Magdeburg hat der Herausgabe bereits zugestimmt. «Wir respektieren selbstverständlich den Wunsch der Angehörigen», sagte Rektor Klaus Erich Pollmann am Mittwoch der dpa in Magdeburg. Das habe er den Meinhof-Töchtern bereits in einem Brief mitgeteilt.
Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob der Tübinger Neurologe Jürgen Peiffer weitere Gehirne von RAF-Terroristen untersucht und aufbewahrt hat. Peiffer hatte 1976 das Gehirn Meinhofs offenbar im Auftrag der Staatsanwaltschaft zuerst untersucht. Erst 1997 hatte Peiffer dem Magdeburger Hirnforscher Bernhard Bogerts das Organ nach dessen Aussage zur Nachuntersuchung übergeben.
Ob dies eine strafrechtliche Handlung war, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft offen. «Es war eine Abweichung des üblichen Verfahrens», sagte Sprecher Eckhard Maak. Eigentlich hätte das Gehirn eine gewisse Zeit nach Abschluss eines Verfahrens vernichtet werden sollen. Eine feste Frist habe es dafür jedoch nicht gegeben. Die Strafanzeige einer der Töchter wegen «Störung der Totenruhe» werde nun von Stuttgart an die Staatsanwaltschaft Tübingen abgegeben.
Bis heute befindet sich der größte Teil von Meinhofs Gehirn in Magdeburg. Bogerts hatte am Dienstag einen ersten Befund aus dem Jahre 1976 bestätigt, nach dem das Organ der RAF-Terroristin krankhaft verändert war. Dies hätte möglicherweise Einfluss auf die Schuldfähigkeit Meinhofs gehabt. Als voll schuldfähig war Meinhof 1974 wegen Mordversuchs zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.