Schulen Mehr Mitbestimmung: Was das neue Schulgesetz vorsieht
Mitreden erwünscht: Niedersachsen will die Demokratie schon im Klassenzimmer üben – und Schulen mehr Freiraum geben. Ein Überblick über geplante Änderungen am Schulgesetz.

Hannover - Mehr Mitsprache für Schülerinnen und Schüler, mehr Freiraum für Schulen: Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat geplante Änderungen am Schulgesetz vorgestellt. Die Grünen-Politikerin sprach von einem „großen Schritt für mehr Beteiligung und Demokratiebildung von allen Schülerinnen und Schülern“. Das Kabinett hat dem Entwurf bereits zugestimmt. Bis zum 1. Dezember können Verbände und Experten Stellung nehmen.
Nach den Plänen sollen künftig alle Schulen, auch Grund- und Förderschulen, verpflichtend Klassen- und Schülervertretungen wählen und regelmäßig Klassenräte abhalten. „Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Beteiligung“, sagte Hamburg. Das sei „gerade in Zeiten, in denen die Demokratie angegriffen wird, wichtiger denn je“. Schon Grundschülerinnen und Grundschüler sollen so lernen, wie Mitbestimmung im Alltag funktioniert.
„Familienklassen“ und flexiblere Schulformen
Grundschulen sollen künftig alle vier Jahrgänge gemeinsam unterrichten dürfen – im sogenannten „Familienklassen“-Modell. Das solle individuelle Förderung erleichtern und den Zusammenhalt stärken, hieß es. Auch Oberschulen sollen mehr pädagogische Freiräume erhalten und den Unterricht stärker jahrgangsbezogen gestalten können. In der gymnasialen Oberstufe sollen die festen Schwerpunkte in der Qualifikationsphase wegfallen, um Schülerinnen und Schülern mehr Wahlfreiheit zu geben.
Ab dem Schuljahr 2026/27 soll das Fach „Werte und Normen“ an allen Grundschulen eingeführt werden – als Alternative zum Religionsunterricht. Zudem sollen Regelungen zum Nachteilsausgleich und sogenannten Notenschutz für Kinder mit Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörungen ins Gesetz aufgenommen werden. Auch der Distanzunterricht soll eine gesetzliche Grundlage bekommen – etwa bei Glatteis oder Hitze. „Wichtig zu betonen ist, dass Präsenzunterricht auch in Zukunft Priorität bleibt“, heißt es aus dem Kultusministerium.
Nach der Anhörung soll der Gesetzentwurf überarbeitet und dem Landtag vorgelegt werden. Das neue Schulgesetz könnte zum 1. August 2026 in Kraft treten.