Streit beilegen ohne Gericht Mehr Anträge auf Schlichtungen bei Schiedsämtern
Wer Streit mit Nachbarn hat, muss nicht gleich vor Gericht. In Niedersachsen wenden sich viele an das Schiedsamt – die Landesregierung will das Ehrenamt dahinter stärken.

Hannover - In Niedersachsen ist die Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlungen vor Schiedsämtern im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte, wurden 2024 insgesamt 2.074 Anträge gestellt – nach 1.979 im Jahr zuvor. In rund 1.600 Fällen erschienen beide Seiten zur Verhandlung; gut 1.180 dieser Verfahren endeten mit einem Vergleich.
Schiedsämter sind eine Anlaufstelle für Menschen, die kleinere Konflikte außergerichtlich beilegen möchten: etwa Streitigkeiten mit Nachbarn über Lärm, Grundstücksgrenzen oder Beleidigungen. Die Verhandlungen werden von ehrenamtlichen Schiedspersonen geführt. In Niedersachsen gibt es nach Angaben des Ministeriums 610 solcher Ämter, meist mit einer Person besetzt.
Um das Ehrenamt im Schiedswesen attraktiver zu machen, hat die rot-grüne Landesregierung Ende Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, den sie in den Landtag einbringen will. Vorgesehen sind unter anderem bessere Fortbildungsmöglichkeiten, Freistellungen von der Arbeit für Schulungen sowie eine Absenkung des Mindestalters für Schiedspersonen von 30 auf 25 Jahre. Auch digitale Verfahren und die Möglichkeit, Dolmetscher beizuziehen, sollen gesetzlich verankert werden.
Für Gerechtigkeit am Gartenzaun
Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sagte laut einer Mitteilung: „Unsere ehrenamtlichen Schiedspersonen übernehmen Verantwortung und opfern ihre Freizeit, um unser Zusammenleben aktiv mitzugestalten. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Rechtsfrieden in unserem Land.“
Schiedsämter werden von den Gemeinden eingerichtet und sind mit ehrenamtlichen Schiedspersonen besetzt, die vom Gemeinderat gewählt werden. Dem Justizministerium zufolge ist das Verfahren mündlich, persönlich und kostet meistens 50 Euro. In bestimmten Fällen sind Schlichtungsversuche vorgeschrieben, bevor Klage erhoben werden kann.