Landgericht Oldenburg Mann zu Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt

Oldenburg - Ein 38 Jahre alter Mann ist am Landgericht Oldenburg wegen Totschlags, Vergewaltigung und Störung der Totenruhe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts am Donnerstag auf Anfrage mit. Bei dem 50 Jahre alten Opfer handelte es sich um die Partnerin des Mannes. Der Täter, der ursprünglich wegen Mordes angeklagt war, muss zudem 15.000 Euro an die Familie der Frau zahlen. Der Mann hatte beim Prozess-Auftakt bereits ein Geständnis abgelegt. Zunächst berichtete die „Nordwest-Zeitung“ über das Urteil.
Der Schilderung nach plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung wegen Totschlags. Die Verteidigung sprach sich für eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes aus und forderte eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der Vertreter der Nebenklage, der die Angehörigen vertrat, plädierte für eine Verurteilung wegen Mordes.
Der Deutsche hatte im Februar 2023 im Landkreis Wesermarsch seine Lebensgefährtin vergewaltigt, erwürgt und danach schwer misshandelt. Zeugen beschrieben ihn als einen Alkoholiker.