Mann fährt in Fußgängergruppe Mann fährt in Fußgängergruppe: Haftbefehl gegen 35-jährigen Autofahrer erlassen

Heidelberg - In Heidelberg ist am Samstagnachmittag ein Autofahrer in eine Gruppe von Fußgängern gefahren und hat einen 73-Jährigen getötet und zwei weitere Menschen verletzt. Beamte hätten den Täter gestellt und angeschossen, teilte die Polizei mit.
Haftbefehl erlassen
Nach der Todesfahrt von Heidelberg ist Haftbefehl gegen den 35-jährigen Autofahrer erlassen worden, der in eine Menschenmenge gerast sein soll. Er wird des Mordes und des versuchten Mordes verdächtigt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Sonntag mitteilten. Unklar ist weiterhin, warum er am Samstag mit seinem Wagen in eine Gruppe von Menschen fuhr.
Fahrer mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus transportiert
Die Tat habe sich am Bismarckplatz in der Heidelberger Innenstadt ereignet, die Hintergründe waren zunächst unklar. Der Fahrer sei mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden, berichtete die Heidelberger „Rhein-Neckar-Zeitung“.
Auf offiziellen Polizeifotos waren Beamte in weißer Schutzkleidung zu sehen. Sie untersuchten das Auto, das vor einem Geschäftsgebäude zum Stehen gekommen war. Es seien Ermittlungen aufgenommen worden, teilte die Polizei mit.
Mann versuchte zu flüchten
Die „Rhein-Neckar-Zeitung“ zitierte Augenzeugen, denen zufolge der Mann nach der Tat mit einem Messer in der Hand geflüchtet sei. Beamte hätten ihn gestellt, wobei die Situation eskaliert sei und ein Beamter einen Schuss abgegeben habe.
Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 35-jährigen Deutschen. Dieser wurde zwischenzeitlich wegen der Schussverletztungen operiert, befindet sich aber mittlerweile außer Lebensgefahr. In einer ersten Vernehmung äußerte er sich laut Staatsanwaltschaft und Polizei nicht zu den Tatvorwürfen. Es wird demnach auch ermittelt, ob der Mann „vermindert schuldfähig oder gar vollständig schuldunfähig war“. Bislang lägen dafür aber keine Anhaltspunkte vor.
Ermittlungen gegen Beamten
Nach den Schüssen auf den 35-Jährigen wird auch gegen den Polizeischützen ermittelt. Solche Überprüfungen finden nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei grundsätzlich statt, wie ein Polizeisprecher sagte. Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen.
Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist im Ernstfall aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden können. Der Gebrauch der Waffe sollte angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden.
Im Fall von Heidelberg ist dies nach Angaben der Polizei auch geschehen.
Der 35-Jährige wurde mehrmals aufgefordert, sein Messer wegzulegen - das belegt auch ein von der Polizei als echt eingestuftes Video, das auf Twitter zu sehen ist. In dem Video sind mehrere Polizeifahrzeuge und Beamte zu sehen, die ihre Waffe auf den mutmaßlichen Täter richten. Der 35-Jährige ist auf der Aufnahme nicht zu sehen. Nach den Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, ist ein Schuss zu hören.
Einer der Fußgänger gestorben
Einer der angefahrenen Fußgänger, ein 73-jähriger Mann, ist an seinen Verletzungen gestorben, wie die Polizei mitteilte. Bei den beiden anderen leichtverletzten Personen handelt es sich um einen 32-jährigen Österreicher und eine 29-jährige Frau aus Bosnien-Herzegowina. Nach ambulanter Behandlung vor Ort konnten beide aus der ärztlichen Obhut entlassen werden.
Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund sind nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht gegeben. Die Polizei sucht noch nach dem Motiv des Tatverdächtigen.
In die Ermittlungsarbeit an den beiden Tatorten vor Ort war ebenfalls das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit eingebunden. Zudem war ein Polizeihubschrauber zum Fertigen von Übersichtsaufnahmen eingesetzt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
(afp/dpa/fir.)