Passanten angefallen Lübeck zittert vor Kampf-Kater Eddie - schon drei Menschen verletzt

Lübeck - Drei Fußgänger hat er schon „auf dem Gewissen“. Jetzt zittert ganz Lübeck vor ihm: Hauskater Eddie. Sogar die Polizei ermittelt im Fall der Aggro-Mieze. Und, nein, das ist kein verfrühter April-Scherz.
Kater Eddie sorgt in Lübeck für Aufregung
Wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtet, hat der Kampf-Kater bereits drei Passanten innerhalb eines Jahres mit seinen Krallen verletzt. Eddies letztes Opfer berichtet der MOPO: „Ich wollte meine Tochter zur Kita bringen und ging mit ihr und unserem Jack-Russell-Terrier zum Auto. Plötzlich rannte ein kräftiger Kater auf uns zu, krallte sich an meiner Wade fest. Ich schüttelte mein Bein, aber er sprang mich ein zweites Mal an." Der Familienvater musste ärztlich behandelt werden.
Nach Attacke auf Fußgänger: Eddies Besitzerin angezeigt
Jetzt hat Eddies Besitzerin Tanja T. eine Anzeige am Hals. Der Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung. Doch Tanja T. verteidigt ihren Kater: „Katzen liegen gerne unter den Autos, Kleinhunde können sie sehen und bellen sie an – dann fühlen sie sich bedroht. Da sollte der Besitzer den Hund einfach von der Leine lassen und nicht selbst gegen Katzen kämpfen.“
Kann Tanja T. überhaupt für die Attacken ihres Katers zur Rechenschaft gezogen werden? Wenn der Familienvater nachweisen kann, dass seine Verletzungen von Eddie verursacht wurden, muss Tanja T. Schmerzensgeld zahlen „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“, heißt es in § 833 des BGB. (mz)