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Inklusion Linke: Amtsschreiben direkt in einfacher Sprache verschicken

Die Linken wollen das Thüringer Inklusionsgesetz überarbeiten. So sollen Menschen mit Behinderung einfacher an leicht verständliche Dokumente kommen - aber die Idee geht noch weiter.

Von dpa 25.08.2025, 12:49
Die Sprecherin unter anderem für Soziales und Inklusion der Linkenfraktion im Landtag Katja Maurer hat angekündigt, dass ihre Fraktion eine Novelle des Thüringer Inklusionsgesetzes ins Parlament einbringen möchte. (Archivbild)
Die Sprecherin unter anderem für Soziales und Inklusion der Linkenfraktion im Landtag Katja Maurer hat angekündigt, dass ihre Fraktion eine Novelle des Thüringer Inklusionsgesetzes ins Parlament einbringen möchte. (Archivbild) Michael Reichel/dpa

Erfurt - Die Linke im Landtag möchte, dass Menschen mit Behinderung amtliche Schreiben automatisch in leichter Sprache zugesandt bekommen. Dafür will die Fraktion einen Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen. Derzeit sei es nötig, dass Menschen mit Behinderung derlei Dokumente bei den Behörden einfordern, sagte die für Inklusion zuständige Sprecherin der Fraktion, Katja Maurer, in Erfurt. Das sei den Betroffenen aber nicht zuzumuten. 

Idee: Längere Frist für Antworten

Außerdem sollten Menschen mit Behinderung automatisch eine Fristverlängerung erhalten, wenn sie in behördlichen Schreiben zu einer Antwort aufgefordert werden. Dass es derartige Regelungen bisher nicht gebe, sei ein Beispiel dafür, dass die UN-Behindertenrechtskonvention zwar seit mehr als 15 Jahren gelte, aber die Betroffenen in Thüringen von einer gleichberechtigten Teilhabe noch immer weit entfernt seien, so Maurer.

Nach Angaben Maurers plant ihre Fraktion, im September eine Novelle des Thüringer Inklusionsgesetzes im Landtag einzubringen. Damit sollten auch andere bestehende Regelungen so entwickelt werden, dass es zu einem Paradigmenwechsel im Umgang mit Behinderten kommt.

Forderung: Gesetze überprüfen 

Ein weiterer Punkt etwa, den die Linken mit ihrem Gesetzesentwurf vorschlagen möchten: Alle erlassenen Gesetze oder Verordnungen sollten darauf überprüft werden, inwieweit sie die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. „Es ist eigentlich krass, dass es das bisher nicht gab“, sagte Maurer. Auch schon bestehende Gesetze oder Verordnung sollen unter diesem Gesichtspunkt angeschaut werden.

Wie viele Menschen mit Behinderung in Thüringen leben, ist nicht genau klar. Es gibt unterschiedliche Definitionen, wer dazu zählt. Aber: Etwa 209.000 Menschen im Freistaat waren nach Angaben des Landesamtes für Statistik von 2023 im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Etwa die Hälfte von ihnen war 65 Jahre alt oder älter.

Inklusionsbegriff weiten

Maurer sagte, nach den Vorstellungen der Fraktion solle der Wirkungsbereich des Inklusionsgesetzes mit der Novelle noch deutlich über diese etwa 209.000 Menschen ausgedehnt werden. Das Gesetz solle dann etwa auch das Leben von an Demenz Erkrankten erleichtern. Diese würden bislang nicht mit dem Gesetz berücksichtigt.