Verwahrlostes Gebäude Kündigung nach Klage - Mieterin will kämpfen
Immer wieder sorgt der Wohnkomplex nahe dem Göttinger Bahnhof wegen schlechter Wohnungszustände für Schlagzeilen. Eine Mieterin klagte. Wurde ihr deshalb gekündigt?

Göttingen - Nach einer Reihe von Klagen wegen der Lebensbedingungen in einem Göttinger Wohnblock ist einer Mieterin dort fristlos gekündigt worden. „Sie lässt sich nicht einschüchtern“, sagte der Anwalt der betroffenen Mieterin, Sven Adam. Die 36-Jährige wohnt mit ihren vier Kindern in einer Zweizimmerwohnung im fünften Stock des Gebäudes. „Sie sind weiter in der Wohnung“, betonte Adam.
Geklagt hatte sie wegen der nicht laufenden Heizung, sowohl gegen die Wohnungseigentümergesellschaft, die Hausverwaltung als auch die Stadt Göttingen. Ihre Wohnung soll für unbewohnbar erklärt und die Heizung wieder in Betrieb genommen werden. Zudem will sie eine hundertprozentige Mietminderung und die Unterbringung in einer Notunterkunft erreichen. Ihre Anwälte hoffen, dass bei erfolgreichen Klagen auch für andere Bewohner des Hochhauses so geurteilt werden kann.
Mieterin: Notfalls in Obdachlosenunterkunft
Übergangsweise würde die Familie auch in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, sagte Anwalt Adam. Der Wunsch der Familie ist klar: Sie will nur noch raus aus dem verwahrlosten 432-Wohnungen-Komplex. Schimmel, defekte Toilettenspülung, defekter Fahrstuhl, Ungeziefer im Gebäude - so werden die Probleme in der Wohnung und im Haus in einer Pressemitteilung der Anwälte beschrieben. Die defekte Heizung verschlimmere die Situation weiter. Sie lief demnach zuletzt in der vergangenen Heizperiode im März.
In dem Kündigungsschreiben teilt die Hausverwaltung mit, dass die Betriebskostenabrechnungen für die vergangenen zwei Jahre noch offen seien. Zudem seien 35 Quadratmeter zu klein für fünf Menschen. Ursprünglich vermietet worden sei an vier Bewohner - die Mutter, zwei Kinder und den Vater. Anwalt Adam sagt, der Kündigungsgrund sei „offensichtlich rechtswidrig“ und „lächerlich“. Sein Kollege Nils Spörkel ergänzt: Zwei Kinder - zumal lediglich vier Jahre alt - würden rechtlich wie ein Erwachsener bewertet.
Die Stadt Göttingen, die die Mieterin und ihre Anwälte ebenfalls in der Pflicht sehen, verweist auf die Vermieter. Die Verwaltung begrüße es aber, dass die Mieterin mit Anwälten gegen die Vermieter vorgeht. Mit Blick auf die geforderte Unterbringung in einer Notunterkunft verweist die Stadt auf ein laufendes Verfahren am Verwaltungsgericht.