Kriminalität Kriminalität: Prozess um Koffer-Tote

Berlin/dpa. - Er habekeine Hilfe geholt, sondern soll die Leiche später mit einemKomplizen in einen Koffer gezwängt und in einem Park verbrannt haben.Mehr als ein Jahr nach dem schockierenden Tod der Gymnasiastin hatnun am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einemBerliner Jugendgericht der Prozess begonnen. Dabei hat derAngeklagte, der zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, dieSchuld von sich gewiesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem staatenlosen Palästinenserversuchten Mord durch Unterlassen vor. «Wenn diese Anklage stimmt,ist das ein nahezu einmaliger Vorgang», sagte der Anwalt vonKristinas Mutter: «Möglicherweise hat sich ein Jugendlicher nebeneine Freundin gesetzt und gewartet, bis sie stirbt, damit er nichtals Dealer erwischt wird», sagte Roland Weber. Der Täter hättezumindest einen Notruf alarmieren müssen. Der Anwalt des Angeklagten,Richard Radtke, erklärte, «sein Mandant bestreitet die Vorwürfeenergisch».
Die verkohlte Leiche der Gymnasiastin wurde am 16. April 2007 ineinem Koffer von Jugendlichen in einer Grünanlage von Jugendlichengefunden. Der damals 17-Jährige soll Kristina in einer Wohnung imselben Bezirk hochgradig reines Heroin gegeben haben, an dem siestarb. Um die Tat zu vertuschen, soll er die Leiche mit einem bislangunbekannten Komplizen in den Rollkoffer gezwängt, in den Parkgebracht und dort verbrannt haben.
Die Beweislage ist schwierig. Es gibt keine Tatzeugen und keineDNA-Spuren von dem mutmaßlichen Täter. Die Anklage stützt sich aufAussagen von früheren Mitgefangenen, gegenüber denen sich der 18-Jährige bezichtigt haben soll. Diese Aussagen seien aber sehrwidersprüchlich, sagte der Verteidiger. Der Staatsanwalt vertrautdagegen auf Zeugen, die am Freitag vernommen werden sollen.
Es dauerte sieben Monate, bis die Spuren zu dem Tatverdächtigenführten. Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass diehübsche Gymnasiastin mit den langen schwarzen Haaren bei lebendigemLeib verbrannte. Später wurde eine Überdosis Drogen als Todesursacheermittelt. Da die Schülerin nach Einnahme des Heroins nicht mehrhätte gerettet werden können, geht die Anklage von einem Mordversuchaus.
Kristinas Mutter hatte das Mädchen als vermisst gemeldet. Ersteine Woche nach ihrem Auffinden im Park konnte ihre Identität geklärtwerden. Im Oktober des Vorjahres war der Angeklagte wegenDrogenhandels in der U-Bahn festgenommen worden. Vor zwei Monatenverurteilte ihn ein Berliner Amtsgericht deswegen zu einem JahrJugendstrafe.